Familienrecht - verschiedene Angelegenheiten?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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unkunkel
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#1

29.08.2016, 10:31

Wir sind vom Mandanten hinsichtlich

- Scheidung + Trennungsunterhalt
- Kindesunterhalt und
- nachehelicher Unterhalt

beauftragt.

Meines Erachtens nach sind Scheidung, Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt eine Sache. Wie sieht es mit dem nachehelichen Unterhalt aus?
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Tigerle
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#2

29.08.2016, 14:31

Ich hätte jetzt alles getrennt abgerechnet.

Ich denke es gibt immer vier Angelegenheiten

ebührenrechtlich gibt es immer vier Komplexe =Angelegenheiten

- Scheidung
- Kindesunterhalt
- Unterhalt
- Zugewinn
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niva
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#3

29.08.2016, 14:58

das kommt ganz drauf an, aber i.d.R. ist alles eine Angelegenheit, nur Trennungsunterhalt ist extra. mit mehr Sachverhalt lässt sich das besser beantworten.
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unkunkel
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#4

29.08.2016, 18:44

Mehr Sachverhalt habe ich zzt. nicht, ich soll Vorschussrechnungen an die RSV machen..
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Adora Belle
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#5

29.08.2016, 21:31

Welche RSV deckt denn Familienrecht über die Erstberatung hinaus? :-?
KaTh
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#6

30.08.2016, 09:31

Also wir haben auch einige RSV, die über die Erstberatung hinaus zahlen. Allerdings ist das dann gedeckelt bis maximal 1.000,00 €.
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