Vergleichswert Betriebsrente

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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arbeitsRFragen
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#1

23.08.2016, 15:04

Liebe Kolleginnen und Kollegen, :wink1

wir haben beim ArbG einen Vergleich geschlossen, in dem nun auch ein nicht eingeklagter Punkt mitverglichen wurde:

'Die Beklagte gewährt der Klägerin eine Betriebsrente nach den jeweiligen tarifvertraglichen Bestimmungen, soweit ein Anspruch hierauf dem Grund und der Höhe nach bereits jetzt entstanden ist.'

Kann ich da irgendeine Summe mit in den Vergleichswert einrechnen?

Stehe auf dem Schlauch und meine Kollegin, die sich da auskennt ist gerade im Urlaub :-(

Dankeschön und liebe Grüße :thx
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