huhu zusammen. Ich stehe gerade gewaltig auf dem Schlauch...
wir haben einen mb gefertigt, wogegen der Gegner Widerspruch eingelegt hat. Nun haben wir die Anspruchsbegründung gefertigt und es wurde Termin anberaumt. Nun hat der Gegner vor dem Termin den Widerspruch zurückgenommen. Eine GG haben wir in der Anspruchsbegründung auch geltend gemacht. Sehe ich es richtig, dass ich einfach eine 1,3 VG zzgl. Postpausch und Mwst geltend machen muss?
Kfa wg. zurückgenommenem Widerspruch MB
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
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Hallo, Kerstin
ist die Forderung dazu auch beglichen? Wenn ja, dann musst in den Kfa noch das Mahnverfahren mit rein - und die Anrechnung der hälftigen GG nicht vergessen
Wenn nicht gezahlt ist, werdet ihr ja sicher den VB mit Kosten beantragen. Dann reicht im Kfa die 1,3 VG - aber auch mit Anrechnung der GG.
ist die Forderung dazu auch beglichen? Wenn ja, dann musst in den Kfa noch das Mahnverfahren mit rein - und die Anrechnung der hälftigen GG nicht vergessen
Wenn nicht gezahlt ist, werdet ihr ja sicher den VB mit Kosten beantragen. Dann reicht im Kfa die 1,3 VG - aber auch mit Anrechnung der GG.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück