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Berufungsanwalt beauftragt einen Revisionsanwalt

Verfasst: 16.08.2016, 16:02
von Kikki
Hallo,

kann im folgenden Fall eine Gebühr gem. Nr. 3400 VV RVG abgerechnet werden?

Berufung wird zurückgewiesen. Der Berufungsanwalt beauftragt einen vor dem BGH zugelassenen RA mit Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde. Die weitere Korrespondenz mit dem Mandanten erfolgt über den Berufungsanwalt, der die Schreiben des BGH-RA an Mdt. weiterleitet. Ist der Berufungsanwalt jetzt Verkehrsanwalt und kann 1,0 gem. Nr. 3400 VV RVG abrechnen?

Danke im Voraus!

Re: Berufungsanwalt beauftragt einen Revisionsanwalt

Verfasst: 16.08.2016, 16:13
von Anahid
Nein, kann er nicht. Ist bereits mehrfach entschieden worden, dass der Revisionsanwalt keinen Korrespondenzanwalt benötigt.

Re: Berufungsanwalt beauftragt einen Revisionsanwalt

Verfasst: 16.08.2016, 16:25
von Adora Belle
Na abrechnen kann er das schon, wenn es vom Mandanten so gewollt war. Nur vom Gegner erstattungsfähig ist es nicht.