Berufungsanwalt beauftragt einen Revisionsanwalt
Verfasst: 16.08.2016, 16:02
Hallo,
kann im folgenden Fall eine Gebühr gem. Nr. 3400 VV RVG abgerechnet werden?
Berufung wird zurückgewiesen. Der Berufungsanwalt beauftragt einen vor dem BGH zugelassenen RA mit Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde. Die weitere Korrespondenz mit dem Mandanten erfolgt über den Berufungsanwalt, der die Schreiben des BGH-RA an Mdt. weiterleitet. Ist der Berufungsanwalt jetzt Verkehrsanwalt und kann 1,0 gem. Nr. 3400 VV RVG abrechnen?
Danke im Voraus!
kann im folgenden Fall eine Gebühr gem. Nr. 3400 VV RVG abgerechnet werden?
Berufung wird zurückgewiesen. Der Berufungsanwalt beauftragt einen vor dem BGH zugelassenen RA mit Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde. Die weitere Korrespondenz mit dem Mandanten erfolgt über den Berufungsanwalt, der die Schreiben des BGH-RA an Mdt. weiterleitet. Ist der Berufungsanwalt jetzt Verkehrsanwalt und kann 1,0 gem. Nr. 3400 VV RVG abrechnen?
Danke im Voraus!