KFA AG dann LG (Berufung)

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Flummi
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#1

11.08.2016, 09:38

Hallo Ihr Lieben,

wahrscheinlöich ist es ganz einfach und ich brauche nur Bestätigung :pfeif

In einem Fall wurde unser Mdt verklagt, gewann aber vor dem AG. Die Kläger wurden verurteil die Kosten des Rechtsstreits zu zahlen. Ich habe einen Kfa gefertigt und gleichzeitig mit der RS-Vers. abgerechnet.

Die Gegenseite legte dann Berufung ein und hat wieder verloren. Kosten wurde der GS wieder aufgebrummt.

Ich muss jetzt nur einen Kfa ans LG fertigen oder? Der vom AG wird nun automatisch bearbeitet und wir erhalten in absehbarer Zeit 2 KFB´s? Ist es korrekt wenn ich beim Kfa ans LG die Gebühr nach 3200 1,6 nehme zzgl. Nr. 3202 + Ausl/MWST? Oder muss ich da doch was anrechnen? :oops:
Liebe Grüße Flummi :huepf
Pretty Belinda
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#2

11.08.2016, 09:48

Hallo Flummi,
den KFA für die zweite Instanz schickst du trotzdem an das Amtsgericht. Wo das jetzt genau steht kann ich dir aber im Moment nicht sagen. Ich mache das jedoch immer so.
Angerechnet werden muss auf die zweite Instanz nichts von der ersten Instanz. Und die Gebühren 3200 und 3202 würde ich auch nehmen.
LG Pretty Belinda :wink2
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Anahid
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#3

11.08.2016, 09:56

Die Kostenfestsetzung ist bei dem erstinstanzlichen Gericht zu beantragen (§ 103 Abs. 2 ZPO).

Du rechnest die Gebühren der II. Instanz ab und beziehst Dich im Übrigen auf Deinen KFA vom .......

Normalerweise ergeht dann 1 KFB, wenn über die Kosten der I. Instanz nicht bereits vor der Berufung ein KFB erlassen wurde.
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Flummi
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#4

11.08.2016, 10:18

Anahid hat geschrieben:Die Kostenfestsetzung ist bei dem erstinstanzlichen Gericht zu beantragen (§ 103 Abs. 2 ZPO).

Du rechnest die Gebühren der II. Instanz ab und beziehst Dich im Übrigen auf Deinen KFA vom .......

Normalerweise ergeht dann 1 KFB, wenn über die Kosten der I. Instanz nicht bereits vor der Berufung ein KFB erlassen wurde.

Besten Dank für eure Antworten. Der erste KFA wurde noch nicht erlassen.
Liebe Grüße Flummi :huepf
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