Abrechnung mit Nr. 1010

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Nadaa
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#1

08.08.2016, 10:53

Hallo liebe Forenos,

ich stehe hier vor einem kleinen Problem :kopfkratz

Ich habe eine Sache auf dem Tisch, die seit 2011 läuft bzw lief. Es fanden insgesamt 5 Beweisaufnahmen statt. 1 im Jahr 2012, 4 im Jahr 2015 und der letzte in 2016.
Abrechnen muss ich ja nach RVG bis 31.07.13, aber wie verhält es sich mit der Nr. 1010? Kann ich diese tatsächlich nicht abrechnen obwohl die (meisten) Termine erst ab 2015 stattgefunden haben?

Bin für Hilfe Dankbar :huepf

LG
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Adora Belle
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#2

08.08.2016, 10:59

1010 gab es nicht nach altem Recht, deshalb kannst Du die auch nicht abrechnen. Wann die Termine stattfanden, ist egal.
Nadaa
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#3

08.08.2016, 11:11

:motz :motz :motz :motz

Danke Dir trotzdem :knutsch
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NORTHERN DINO
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#4

08.08.2016, 17:32

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