Hallo,
folgendes Problem. Ich hab mich belesen zum Thema Differenzmethode, kann das aber nicht mit meiner vorliegenden Sache in Verbindung bringen.
-Anklage “3 Handlungen wg Vermögensvorteil und 2 wg Diebstahl“
-Kostenentscheidung “Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Kosten des Verfahrens und notwendige Auslagen der Angeschuldigten hat die Staatskasse zu tragen“.
Die Bezirksrevisorin sagt, Differenzmethode.
Verstehe ich nicht. Alles wurde nicht zugelassen.
Ich bin der Meinung, ich kann normal abrechnen.
Was sagt ihr?
Differenzmethode, Kostenentscheidung aber anders
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Du hast recht. Kosten sind vollständig von der Staatskasse zu tragen.