Differenzmethode, Kostenentscheidung aber anders

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Gismo06
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#1

07.08.2016, 11:01

Hallo,

folgendes Problem. Ich hab mich belesen zum Thema Differenzmethode, kann das aber nicht mit meiner vorliegenden Sache in Verbindung bringen.
-Anklage “3 Handlungen wg Vermögensvorteil und 2 wg Diebstahl“
-Kostenentscheidung “Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Kosten des Verfahrens und notwendige Auslagen der Angeschuldigten hat die Staatskasse zu tragen“.

Die Bezirksrevisorin sagt, Differenzmethode.
Verstehe ich nicht. Alles wurde nicht zugelassen.
Ich bin der Meinung, ich kann normal abrechnen.

Was sagt ihr?
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Adora Belle
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#2

07.08.2016, 14:32

Du hast recht. Kosten sind vollständig von der Staatskasse zu tragen.
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