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Erstattung Stornokosten

Verfasst: 03.08.2016, 11:04
von renofix
Liebe Alle,

es geht hier um Stornokosten (17,50 €), welche die Gegenseite im KFA geltend macht. Der Verhandlungstermin wurde kurzfristig abgesagt, weil die Klage zurückgenommen wurde.

Die Gegenseite hat das Bahnticket zwei Wochen vor dem Termin gekauft. Meine Verfügung:

"Bitte recherchieren, ob Zugtickets 24 h vor dem Termin gekauft werden, nicht zwei Wochen vorher. "

Ich habe keinen Plan, kann mir jemand bitte helfen? Gibt es hierzu irgendwetwas?

Vielen lieben Dank!
renofix

Re: Erstattung Stornokosten

Verfasst: 03.08.2016, 11:22
von Adora Belle
Ich versteh schon die Verfügung nicht.

Re: Erstattung Stornokosten

Verfasst: 03.08.2016, 11:32
von Pepples
Wie sollst Du denn rauskriegen, wann die Gegenseite ihre Bahntickets kauft? :vogel Grundsätzlich es möglich, diese 14 Tage vorher zu kaufen. Ich glaube, das geht bis zu 3 Monaten vorher oder so in der Größenordnung.

Re: Erstattung Stornokosten

Verfasst: 03.08.2016, 11:33
von Pitt
Der Anwalt meint wohl, sein antragstellender Kollege durfte das Ticket nicht früher als 24 Stunden vor dem Termin kaufen, was lebensfremd ist. Das OLG Bremen hat in seinem Beschluss vom 08.03.2010, Az. 2 W 13/10, die Kosten für ein Flugticket als notwendig anerkannt, das wegen kurzfristiger Terminsaufhebung nicht mehr storniert werden konnte. Das Ticket war eine Woche vor dem Termin gekauft worden. Ich denke, dass 2 Wochen noch im Rahmen liegen, insbesondere, wenn für den Anwalt nicht absehbar war, dass der Termin voraussichtlich nicht stattfinden wird (weil es z. B. Vergleichsgespräche mit der Gegenseite gab oder eine Klagerücknahme in Aussicht gestellt worden ist).

Re: Erstattung Stornokosten

Verfasst: 03.08.2016, 11:34
von Muschel
Ich kann mir nicht vorstellen das man der Gegenseite vorschreiben kann, wann es das Zugticket kauft oder das man es 24 h vor der Verhandlung kaufen muss. Um die Stornokosten wird eure Partei nicht herum kommen, aber ob du dazu eine Vorschrift findest, wage ich zu bezweifeln.
Die Verfügung ist schwer verständlich formuliert.

Re: Erstattung Stornokosten

Verfasst: 03.08.2016, 11:43
von renofix
Ganz lieben Dank an alle.

Ich finde die Verfügung auch unverschämt. Ich habe das auch noch nie gehört, in meiner alten Kanzlei haben wir die Tickets auch so um zwei/eine Woche vor dem Termin gekauft.
Aber hier in der Kanzlei ist es anders und das wegen 17,50 €. Aber ist ja nur noch diese Woche, dann ist Urlaub und ich wechsel woanders hin ;-).

VlG
renofix