Keine Terminsgebühr für Versorgungsausgleich

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Naturini
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#1

02.08.2016, 09:29

Hallo,

ich habe hier ein Scheidungsverfahren was durchgeführt wurde mit Termin. Wir hatten im Scheidungsantrag beantragt, dass kein VA durchgeführt wird. Im Termin wurde sich darüber noch unterhalten und der VA im Beschluss ausgeschlossen. GW für Scheidung und VA wurde festgesetzt und ich habe die Verfahrens- und die Terminsgebühr auf den Gesamtstreitwert abgerechnet. Jetzt sagt der Rechtspfleger, dass ich die Terminsgebühr nur für den GW der Scheidung abrechnen darf, da wir hinsichtlich des VA's keinen Antrag im Termin gestellt haben. Ich kann leider hierüber nichts finden.

Kann mir jemand sagen, ob das richtig ist?
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Adora Belle
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#2

02.08.2016, 09:38

Das ist Quatsch. Ein Antrag ist nicht nötig.
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#3

02.08.2016, 10:27

Das war auch mein Gedanke aber wo kann ich das nachlesen? Ich muss das dem Rechtspfleger ja irgendwie begründen können. Hatte da auch sonst soweit ich weiß nie Probleme bei der Abrechnung.
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#4

02.08.2016, 10:30

Im RVG steht, wann eine TG entsteht.
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#5

02.08.2016, 11:14

Ich hatte gerade nochmal mit dem Gericht telefoniert. Eine zweite Rechtspflegerin die die Akte nicht bearbeitet sagte mir jetzt nochmal, dass über den VA nicht verhandelt wurde. Wir hätten einen Antrag hinsichtlich des VA's im GT stellen müssen, damit die Terminsgebühr auch für den VA angefallen wäre.
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#6

02.08.2016, 11:18

Stimmt aber nicht. Nr. 3104 I 1 RVG.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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