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Kostenfestsetzungsantrag oder Kostenausgleichungsantrag
Verfasst: 26.07.2016, 16:41
von sonni22
Hallo,
ich stehe gerade auf dem Schlauch!
Es wurde ein gerichtlicher Vergleich geschlossen:
2. Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs trägt die Beklagte. Dies gilt nicht für die Zeugenauslagen. Diese tragen die Parteien je zur Hälfte.
Wir sind Kläger. Das heißt, unsere Kosten trägt die Beklagte. Hier ist es ganz klar - Kostenfestsetzungsantrag!
Aber die Zeugenauslagen werden geteilt...
Muss ich nun einen Kostenfestsetzungsantrag inkl. Zeugenauslagen machen oder einen Kostenausgleichungsantrag!??
Danke schon mal im Voraus!
Re: Kostenfestsetzungsantrag oder Kostenausgleichungsantrag
Verfasst: 26.07.2016, 21:40
von Laska
Ich würde die hälftigen Zeugenauslagen mit in den KfA packen.
Re: Kostenfestsetzungsantrag oder Kostenausgleichungsantrag
Verfasst: 26.07.2016, 21:50
von Sonnenkind
Ich habe noch nie Zeugenauslagen in den KFA gepackt. Die berechnet doch das Gericht selbst. Kann es sein, dass du das mit den Parteiauslagen verwechselst?
Re: Kostenfestsetzungsantrag oder Kostenausgleichungsantrag
Verfasst: 26.07.2016, 22:35
von 13
Das vermute ich auch mal. Die Zeugenauslagen werden anteilig auf beide Parteien in der Gerichtskostenrechnung (GKR) verteilt und bei der Festsetzung aus dieser GKR mit übernommen. Allenfalls kann man im KFA den gezahlten Zeugenvorschuss angeben.
Re: Kostenfestsetzungsantrag oder Kostenausgleichungsantrag
Verfasst: 27.07.2016, 09:44
von sonni22
Danke für Eure Antworten. Ich werde einen KFA machen und den von uns gezahlten Zeugenvorschuss mit angeben. Mal sehen, was das Gericht daraus macht!
Re: Kostenfestsetzungsantrag oder Kostenausgleichungsantrag
Verfasst: 27.07.2016, 11:06
von 13
Wahrscheinlich einen normalen KFB und wenn der Vorschuss anteilig verrechnet wurde, den verrechneten Teil mit aufnehmen.
Re: Kostenfestsetzungsantrag oder Kostenausgleichungsantrag
Verfasst: 27.07.2016, 12:59
von Laska
Sonnenkind hat geschrieben: Ich habe noch nie Zeugenauslagen in den KFA gepackt. Die berechnet doch das Gericht selbst. Kann es sein, dass du das mit den Parteiauslagen verwechselst?
Ich packe immer den Zeugenvorschuss mit in den KFA... aber in diesem Fall ist hälftig natürlich Quatsch.
Re: Kostenfestsetzungsantrag oder Kostenausgleichungsantrag
Verfasst: 27.07.2016, 15:51
von 13
Zeugenvorschüsse werden immer insgesamt in den KFA aufgenommen, da für die Partei nicht ersichtlich ist, in welcher Höhe eine Verrechnung erfolgt ist. Das müssen im vorliegenden Fall nicht umbedingt 50 % sein. Näheres sollte sich aus der Begründung des KFB ergeben.