Terminsvertreter OWi-Sache RVG

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Ulili
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#1

25.07.2016, 09:02

Guten Morgen!

Ich habe eine Frage zur Abrechnung in einer OWi-Sache. Wir haben hier die Terminsvertretung übernommen. Ich finde in der ganzen Akte keine Gebührenvereinbarung mit dem eigentlichen Rechtsanwalt.

Habe ich das richtig in Erinnerung, dass ich dann in einer OWi-Sache "ganz normal" (Grundgebühr etc. pp.) abrechnen kann?

Danke für Eure Rückmeldung und eine schöne Woche !

:thx
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