Vergleichsmehrwert

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Sonnenkind
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#21

31.10.2016, 09:25

Schaut fast ganz gut aus, aber nur fast:

Die Einigungsgebühren würde ich der Reihe nach aufführen. Der Abgleich bei der Verfahrensgebühr sowie der einigungsgebühr müss dann aus einem GW von 12.007,45 Euro erfolgen.

Die Terminsgebühr würde ich aus 12.007,45 Euro nehmen.
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Lori79
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#22

03.11.2016, 09:49

Danke
Schmiedi1309
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#23

15.05.2017, 11:17

Hallo Ihr Lieben,

ich hänge mich einfach mal hinten dran. Bin etwas verwirrt, Werte wurden vom Gericht wie folgt festgesetzt:

Verfahrenswert: 1.500,00 € und Mehrwert für den Vergleich auf 3.000,00 €

Ich würde wie folgt abrechnen:


3100 1,30 Verfahrensgebühr aus 1.500,00 EUR 149,50 EUR
3101 0,80 Verfahrensdifferenzgebühr, 3101 Absatz 2 aus 3.000,00 EUR 160,80 EUR
3104 1,20 Terminsgebühr aus 4.500,00 EUR 363,60 EUR
1003 1,00 Einigungsgebühr im gerichtlich anhängigen Verfahren aus 1.500,00 EUR 115,00 EUR
1000 1,50 Einigungsgebühr im nicht anhängigen Verfahren aus 3.000,00 EUR 301,50 EUR
7002 Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 20,00 EUR
Zwischensumme 1.110,40 EUR
7008 19,00 % Umsatzsteuer aus 1.110,40 EUR 210,98 EUR
Summe 1.321,38 EUR

Beim Abgleich nach § 15 a erfolgt kein Abzug.

Ist denn die Abrechnung so richtig?

Bin auf eure Antworten gespannt ;)
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Anahid
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#24

15.05.2017, 11:21

Ohne dass ich jetzt die Beträge geprüft hätte, sieht die Abrechnung absolut korrekt aus.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Schmiedi1309
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#25

15.05.2017, 11:28

Die Beträge hab ich mittels unseres Programms errechnet und auch schon nachgerechnet, stimmt alles :)

War mir nur unsicher wegen der Abrechnung an sich wegen Verfahrens- und Einigungsgebühr.

Ich danke dir für deine schnelle Antwort...

LG Sandra
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