3101 bei einstweiliger Verfügung
Verfasst: 20.07.2016, 12:49
Hallo zusammen ,
ich habe ein kleines Problem und komme irgendwie nicht weiter! Zum Sachverhalt:
Wir haben eine einstweilige Verfügung beantragt. Diese wurde durch Beschluss zurückgewiesen, wogegen wir sofortige Beschwerde eingelegt haben.
Das Landgericht hat sodann eine Ziffer verboten und den Rest zurückgewiesen. Die Kosten wurden entsprechend geteilt!
Die Gegenseite hat sich gerichtlich nicht geäußert, warum auch, ist ja ein Verfügungsverfahren...
Beim KFA hat die Gegenseite jetzt jedoch eine 0,8 Verfahrensgebühr, Vorzeitige Beendigung des Auftrages nach 3101 geltend gemacht. Ich frage mich jetzt wofür!? Ich würde diese Gebühr bestreiten, bin mir aber nicht ganz sicher!
Die Gegenseite hat lediglich außergerichtlich eine Abschlusserklärung abgegeben.
Kann mir hier jemand helfen?
ich habe ein kleines Problem und komme irgendwie nicht weiter! Zum Sachverhalt:
Wir haben eine einstweilige Verfügung beantragt. Diese wurde durch Beschluss zurückgewiesen, wogegen wir sofortige Beschwerde eingelegt haben.
Das Landgericht hat sodann eine Ziffer verboten und den Rest zurückgewiesen. Die Kosten wurden entsprechend geteilt!
Die Gegenseite hat sich gerichtlich nicht geäußert, warum auch, ist ja ein Verfügungsverfahren...
Beim KFA hat die Gegenseite jetzt jedoch eine 0,8 Verfahrensgebühr, Vorzeitige Beendigung des Auftrages nach 3101 geltend gemacht. Ich frage mich jetzt wofür!? Ich würde diese Gebühr bestreiten, bin mir aber nicht ganz sicher!
Die Gegenseite hat lediglich außergerichtlich eine Abschlusserklärung abgegeben.
Kann mir hier jemand helfen?