Anwaltsgebühren bei Zwangsversteigerung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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feivel06
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#1

19.07.2016, 13:58

Hallo zusammen,

Amtsgericht hat einen Beschluss erlassen und die Zwangsversteigerung eines Hauses zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft gem. § 108 ZVG nach der Scheidung angeordnet. Von einem Verfahrenswert ist weder im Beschluss noch im Antrag der Exfrau die Rede.

Welche Gebühren fallen an, wenn die einstweilige Einstellung beantragt werden soll? Der Mandant soll erst über die Gebühren belehrt werden.
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