1 oder 2 x Nr 3009 VV RVG?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Katta
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 56
Registriert: 01.09.2014, 20:54
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: Fahrradhauptstadt Nr. 1

#1

14.07.2016, 08:18

Guten Morgen,

haben einen Titel (Vergleich) erwirkt gegen Eheleute. Haften gesamtschuldnerisch.

Haben gegen EM vollstreckt. Vermögensauskunft abgegegeben
Jetzt: Wollen gegen EF vollstrecken: Fällt erneut die Gebühr 3009 VV RVG an?

Habe mich durch ein paar Foren gelesen und bin gerade unsicher, was ich jetzt abrechnen darf/ muss.

Liebe Grüße
Katta
Der frühe Vogel kann mich mal :wecker
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#2

14.07.2016, 08:23

Ja, fällt an.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Katta
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 56
Registriert: 01.09.2014, 20:54
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: Fahrradhauptstadt Nr. 1

#3

14.07.2016, 08:52

Dankeschön für die schnelle Antwort Sonnenkind
Der frühe Vogel kann mich mal :wecker
Antworten