Anrechnung Gebühr Widerspruch MB / Geschäftsgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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M.arinchen
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#1

07.07.2016, 11:11

Liebe Mitstreiter!

ich verstehe etwas einfach nicht mehr...

Wir haben Mdt außergerichtlich vertreten.
Dann erhielt dieser Mahnbescheid, wir legten Widerspruch ein.

Nun zur Abrechnung - RA-Micro spuckt folgendes aus:

Gegenstandswert: 2.246,38 €
Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG 1,3 261,30 €
Verfahrensgebühr Nr.3307 VV RVG 0,5 100,50 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 2.246,38 € 0,5 -100,50 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen -
Postentgelte Nr. 7002 VV RVG 40,00 €
Zwischensumme netto 301,30 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 57,25 €
Gesamtbetrag 358,55 €
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icerose
...ist hier unabkömmlich !
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#2

07.07.2016, 11:38

:hm was ist die Frage?
davon abgesehen, dass ich die Beträge nicht nachrechne, sieht die Rechnung ok aus. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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