Hallo zusammen,vielleicht kann mir jemand von euch helfen.
Ich habe einen Auftrag auf Abnahme der Vermögensauskunft gestellt. Der Schuldner ist zum Termin nicht erschienen und der Gerichtsvollzieher hat das Verfahren zwecks Erlass des Haftbefehls eröffnet. Ein paar Tage später muss der Schuldner alles bezahlt haben weil wir Geld vom Gerichtsvollzieher erhalten haben, mit einer Überzahlung. Auf Nachfrage wegen der Überzahlung teilte mir der Gerichtsvollzieher jetzt mit, dass seit April 2016 neben der RVG-Gebühr für die Vermögensauskunft auch eine Pfändungs-RVG-Gebühr anfällt. Ich habe von dieser Gebühr noch nichts gehört und hatte den Fall auch noch nicht dass der Gerichtsvollzieher eine solche kassiert hätte. Wisst ihr davon etwas?
Pfändungsgebühr bei Abnahme Vermögensauskunft
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was ist das denn? Ich kenn sie nichtKara hat geschrieben:dass seit April 2016 neben der RVG-Gebühr für die Vermögensauskunft auch eine Pfändungs-RVG-Gebühr anfällt
Zuletzt geändert von icerose am 05.07.2016, 11:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Kenne ich auch noch nicht. Wer weiß, vielleicht lernen wir heute etwas Neues. Bin auf die Antworten gespannt....
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Das ist der genaue Wortlaut, den er geschrieben hat: "Der Betrag erklärt sich zum großen Teil damit, dass das System bei den nun gültigen Aufträgen ab April 2016 neben der VAK-RVG-Gebühr auch gleichzeitig eine Pfändungs-RVG-Gebühr mit einberechnet."
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Also auf diese Gebühr bin ich auch schon gespannt.
Liebe Grüße Sonnenkind
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jetzt hab ich aber ne Idee : das könnte die Gebühr für den berühmten kombinierten Pfändungs- und VAK-Auftrag sein.Kara hat geschrieben:Das ist der genaue Wortlaut, den er geschrieben hat: "Der Betrag erklärt sich zum großen Teil damit, dass das System bei den nun gültigen Aufträgen ab April 2016 neben der VAK-RVG-Gebühr auch gleichzeitig eine Pfändungs-RVG-Gebühr mit einberechnet."
Lange haben die GV ja nicht akzeptiert, dass da 2 Gebühren anfallen
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Die Idee ist nicht schlecht. Könnte sein....
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Aber ich habe keinen kombinierten Antrag gestellt sondern rein nur die Vermögensauskunft. Ich werde ihn jetzt einfach mal anschreiben was für eine Gebühr das genau sein soll und berichte dann.
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Kara hat geschrieben:Aber ich habe keinen kombinierten Antrag gestellt sondern rein nur die Vermögensauskunft.
tu das und schon malKara hat geschrieben:Ich werde ihn jetzt einfach mal anschreiben was für eine Gebühr das genau sein soll und berichte dann.
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Das ist nun seine Antwort:
"Das ist eine Besonderheit meines GV-Programmes, was eine Zeit lang alle VAK als Kombiauftrag angesehen hat und eben eine Pfändungsgebühr mit angesetzt hat, mit dem neuen Auftrag hat sich dies eigentlich fast erledigt."
Ich gehe jetzt davon aus, dass sein Programm nur falsch eine weitere Gebühr rein gehauen hat. Ich finde sonst nichts dazu dass es eine gesonderte Gebühr geben sollte nur weil der Schuldner alles bezahlt.
"Das ist eine Besonderheit meines GV-Programmes, was eine Zeit lang alle VAK als Kombiauftrag angesehen hat und eben eine Pfändungsgebühr mit angesetzt hat, mit dem neuen Auftrag hat sich dies eigentlich fast erledigt."
Ich gehe jetzt davon aus, dass sein Programm nur falsch eine weitere Gebühr rein gehauen hat. Ich finde sonst nichts dazu dass es eine gesonderte Gebühr geben sollte nur weil der Schuldner alles bezahlt.