Pfändungsgebühr bei Abnahme Vermögensauskunft

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Kara
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#1

05.07.2016, 09:27

Hallo zusammen,vielleicht kann mir jemand von euch helfen.
Ich habe einen Auftrag auf Abnahme der Vermögensauskunft gestellt. Der Schuldner ist zum Termin nicht erschienen und der Gerichtsvollzieher hat das Verfahren zwecks Erlass des Haftbefehls eröffnet. Ein paar Tage später muss der Schuldner alles bezahlt haben weil wir Geld vom Gerichtsvollzieher erhalten haben, mit einer Überzahlung. Auf Nachfrage wegen der Überzahlung teilte mir der Gerichtsvollzieher jetzt mit, dass seit April 2016 neben der RVG-Gebühr für die Vermögensauskunft auch eine Pfändungs-RVG-Gebühr anfällt. Ich habe von dieser Gebühr noch nichts gehört und hatte den Fall auch noch nicht dass der Gerichtsvollzieher eine solche kassiert hätte. Wisst ihr davon etwas?
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#2

05.07.2016, 09:53

Kara hat geschrieben:dass seit April 2016 neben der RVG-Gebühr für die Vermögensauskunft auch eine Pfändungs-RVG-Gebühr anfällt
:schock was ist das denn? Ich kenn sie nicht :oops:
Zuletzt geändert von icerose am 05.07.2016, 11:24, insgesamt 1-mal geändert.
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AliceImWunderland
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#3

05.07.2016, 10:16

:hm Kenne ich auch noch nicht. Wer weiß, vielleicht lernen wir heute etwas Neues. Bin auf die Antworten gespannt.... :wiesn
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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#4

05.07.2016, 12:17

Das ist der genaue Wortlaut, den er geschrieben hat: "Der Betrag erklärt sich zum großen Teil damit, dass das System bei den nun gültigen Aufträgen ab April 2016 neben der VAK-RVG-Gebühr auch gleichzeitig eine Pfändungs-RVG-Gebühr mit einberechnet."
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#5

05.07.2016, 12:44

Also auf diese Gebühr bin ich auch schon gespannt. :kopfkratz
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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#6

05.07.2016, 13:56

Kara hat geschrieben:Das ist der genaue Wortlaut, den er geschrieben hat: "Der Betrag erklärt sich zum großen Teil damit, dass das System bei den nun gültigen Aufträgen ab April 2016 neben der VAK-RVG-Gebühr auch gleichzeitig eine Pfändungs-RVG-Gebühr mit einberechnet."
jetzt hab ich aber ne Idee :nachdenk : das könnte die Gebühr für den berühmten kombinierten Pfändungs- und VAK-Auftrag sein. :kopfkratz
Lange haben die GV ja nicht akzeptiert, dass da 2 Gebühren anfallen :roll:
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#7

05.07.2016, 13:58

Die Idee ist nicht schlecht. :kopfkratz Könnte sein....
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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#8

05.07.2016, 14:18

Aber ich habe keinen kombinierten Antrag gestellt sondern rein nur die Vermögensauskunft. Ich werde ihn jetzt einfach mal anschreiben was für eine Gebühr das genau sein soll und berichte dann.
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#9

05.07.2016, 14:19

Kara hat geschrieben:Aber ich habe keinen kombinierten Antrag gestellt sondern rein nur die Vermögensauskunft.
:kopfkratz :kopfkratz :kopfkratz
Kara hat geschrieben:Ich werde ihn jetzt einfach mal anschreiben was für eine Gebühr das genau sein soll und berichte dann.
tu das und :thx schon mal
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#10

11.07.2016, 14:58

Das ist nun seine Antwort:

"Das ist eine Besonderheit meines GV-Programmes, was eine Zeit lang alle VAK als Kombiauftrag angesehen hat und eben eine Pfändungsgebühr mit angesetzt hat, mit dem neuen Auftrag hat sich dies eigentlich fast erledigt."

Ich gehe jetzt davon aus, dass sein Programm nur falsch eine weitere Gebühr rein gehauen hat. Ich finde sonst nichts dazu dass es eine gesonderte Gebühr geben sollte nur weil der Schuldner alles bezahlt.
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