Mandantin macht Volljährigenunterhalt von Vater geltend (sie hat Jugendamttitel). Zunächst wurde Vater außergerichtlich aufgefodert. Bei RSV haben wir um Deckungszusage gebeten wegen Geltendmachung Volljährigenunterhalt. Deckungszusage kam bis 1.000,00 €.
Nachdem Vater nicht gezahlt hat, bzw. nicht alles haben wir bei RSV um Deckungszusage für ZV gebeten. Die verwies wieder auf Deckungszusage für das Rechtsgebiet bis 1.000,00 €. Außergerichtlich und ZV haben wir bereits abgerechnet, das machte gut schon die Hälfte der 1.000,00 € aus.
Nun will Vater eventuell Abänderungsantrag bei Gericht stellen, da er keinen Unterhalt mehr zahlen kann (hat Job gekündigt). Für das angekündigte Passivverfahren haben wir auch um Deckungszusage gebeten.....wiederum wurde auf die 1.000,00 € verwiesen.
Ist das alles eine Angelegenheit, d.h. die würden jetzt nur noch knapp 500,00 € übernehmen und mehr nicht oder ist der Abänderungsantrag bei Gericht nicht eine neue Angelegenheit. Aber die schreiben ja was von 1.000,00 € für das Rechtsgebiet (Familienrecht).
Wie macht man das dann eventuell mit PKH (ab Wert über 1.000,00 €)? RSV würde ja übernehmen, aber eben nur bis 1.000,00 € und sie hat ja bereits über 500,00 € gezahlt.
Deckungszusage bis 1.000,00 €
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Also was die Verfahrenskostenhilfe betrifft würde ich mir von der RS eine Bestätigung holen, bis zu welchem Betrag ihr noch abrechnen könnt. Liegt dieser vor, würde ich diesen dem Gericht übersenden mit dem Hinweis, dass eine Abrechnung der Verfahrenskostenhilfe nur für den Betrag erfolgen wird, welcher die verbleibende Summe übersteigt.
An und für sich handelt es sich beim Abänderungsverfahren um eine neue Sache ( es gibt ja auch ein neues Az. bei Gericht ). Wenn allerdings in den AGB der RS steht, dass für Familiensachen generell nur ein Pauschalbetrag von 1.000,00 € übernommen wird, kann dies schon sein. Es kommt hier eben auf die AGB an.
An und für sich handelt es sich beim Abänderungsverfahren um eine neue Sache ( es gibt ja auch ein neues Az. bei Gericht ). Wenn allerdings in den AGB der RS steht, dass für Familiensachen generell nur ein Pauschalbetrag von 1.000,00 € übernommen wird, kann dies schon sein. Es kommt hier eben auf die AGB an.
Liebe Grüße,
Frau Amsel
Frau Amsel