Verwaltungsrecht - Anrechnung GG bei Untätigkeitsklagen?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Stephie83
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#1

29.06.2016, 16:50

Hallo Ihr Lieben, :wink2
bin noch neu hier und weiß noch nicht ganz wie das abläuft.
Hätte eine Frage zum Verwaltungsrecht, Verfahren vor dem Verwaltungsgericht
Wir haben außergerichtlich einen Antrag an die Gegenseite gestellt; dieser Antrag wurde nicht bearbeitet/verbeschieden;
wir haben dann Untätigkeitsklage § 75 VwGO beim VG eingereicht, es fand ein Termin statt, Urteil zu unseren Gunsten, jedoch berufsfähig
Im Urteil steht nur, dass der Beklagte die Kosten des Verfahrens trägt.
wie würde jetzt der KfA für die I. Instanz aussehen? Muss ich die GG anrechnen?
Ich würde ihn so erstellen:

SW: 18.439,82 €

1,3 VG
./. 0,65 GG
1,2 TG
PT-Pauschale
Fahrtkosten, Abwesenheitsgeld
Mehrwertsteuer

Die andere Hälfte der GG müsste ich doch dann - je nachdem ob die Gegenseite Berufung einlegt - bei der Gegenseite direkt geltend machen?

Kann mir jemand einen Rat geben?
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