Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Tiffi12
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#1
22.06.2016, 09:14
Guten Morgen!
Ich bin wohl noch nicht ganz wach. Chef hat nach Räumungsklage und anschließendem Räumungsauftrag den Termin zur Räumung des Objekts wahrgenommen. Kann ich hier eine Terminsgebühr abrechnen, nach 3310 VV RVG? Oder brauch ich einfach noch einen Kaffe
Vielen Dank schon mal
![Winken :wink2](./images/smilies/winke2.gif)
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
22.06.2016, 09:24
Wenn der Mandant gewünscht hat, dass Dein Chef dabei war, ja. Ansonsten ist die Teilnahme ja eher nicht erforderlich. Dem Gegner ist die aber nicht aufzuerlegen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
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Tiffi12
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#3
22.06.2016, 09:25
Ja er wollte es ausdrücklich. Super danke du hast mir geholfen!
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AliceImWunderland
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#4
22.06.2016, 09:26
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema. ![Nägelfeil-Smiley :naegel](./images/smilies/naegel.gif)