Abrechnung Bußgeldverfahren m. Fahrverbot

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14394
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#11

20.09.2017, 10:02

Die Gründe stehen in §14.
Lori79
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 408
Registriert: 10.04.2016, 21:10
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#12

20.09.2017, 10:15

Danke
Trine
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 337
Registriert: 20.07.2018, 12:41
Beruf: ReFa

#13

24.08.2018, 12:08

Hallo,

hierzu habe ich auch mal eine Frage.

Wir hatten ähnlichen Fall: Fahrverbot und bei der RSV die Mittelgebühren um 20% erhöht. Diese kürzen jedoch die 20% da einem Owi Sache zur Last gelegt wird, kommen als angemessene Gebühren grundsätzlich nur Gebühren unterhalb der Mittelgebühr in Betracht. Sie halten die Mittelgebühr für "noch vertretbar".

Jetzt soll ich mir was aus dem Finger saugen. Sie sagen, ein Ermessensspielraum nach § 14 RVG besteht hier nicht. Ich wollte aber gerade mit § 14 Abs. 1 S. 1 argumentieren. Hat jeder Argumentationshilfen für mich?

Ganz liebe Grüße
:thx
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14394
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#14

24.08.2018, 13:50

Bitte poste Deine Frage nicht an mehreren Stellen im Forum. Das verwirrt nur, und ggf findet man die Antworten nicht wieder, wenn man später danach sucht. Ich habe im Parallelthread was dazu geschrieben.
Trine
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 337
Registriert: 20.07.2018, 12:41
Beruf: ReFa

#15

27.08.2018, 08:49

Adora Belle hat geschrieben:Bitte poste Deine Frage nicht an mehreren Stellen im Forum. Das verwirrt nur, und ggf findet man die Antworten nicht wieder, wenn man später danach sucht. Ich habe im Parallelthread was dazu geschrieben.
Ja, das dachte ich mir, darum habe ich einen separaten Eintrag gefertigt :-)
:thx
Antworten