Abrechnung Bußgeldverfahren m. Fahrverbot

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
SSchall
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#1

17.06.2016, 14:48

Hallo,

wir haben für einen Mandanten gegen den Bußgeldbescheid (m. Fahrverbot) Einspruch eingelegt. Haben den Einspruch dann begründet und einen Termin vor Gericht wahrgenommen. Im Termin wurde das Fahrverbot aufgehoben und dafür das Bußgeld erhöht. Dass das Fahrverbot aufgehoben wird, war dem Mandanten sehr wichtig, da er beruflich auf den Führerschein angewiesen ist. Ich soll jetzt mit der RS abrechnen. Schon mal gefunden habe ich, dass man die Verfahrensgebühr um 20% erhöhen kann. Hab ich das dann alles so richtig zusammen, oder fehlt noch was?

VV-Nr. 5100 RVG 100,00
Wahlanwalt Grundgebühr Bußgeldsache
VV-Nr. 5103 RVG 182,00
Wahlanwalt Verfahren 60 € bis 5000 €
VV-Nr. 5104 RVG 160,00
Wahlanwalt Terminsgebühr zu VV Nr. 5103
VV-Nr. 7000 RVG Ablichtungen 37,60
50 Seiten je € 0,50
84 Seiten je € 0,15
Akteineinsichtsgebühr (2 x 12,00 €) 24,00
Auslagen nach VV-Nr. 7002 RVG 20,00
19 % USt. 99,48
Summe 623,08
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niva
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#2

17.06.2016, 14:53

die 5104 fällt für eine Terminswahrnehmung vor der Verwaltungsbehörde an und nicht für den Termin vor Gericht.

und die Verfahrensgebühr für das gerichtliche Verfahren fehlt noch.

habt ihr wirklich Kopien gemacht? in Bußgeldsachen kenne ich es nur so, dass man die fertigen Kopien bekommt. jedenfalls ist das hier in Frankfurt so. ;)
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Anahid
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#3

17.06.2016, 14:53

Öhm........Wieso 5104? Ihr seid doch nicht bei der Verwaltungsbehörde gewesen, oder?

5100, 5103, 5109, 5110 +++
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#4

17.06.2016, 15:18

Danke für die schnelle Hilfe. Also so:

VV-Nr. 5100 RVG 100,00
Wahlanwalt Grundgebühr Bußgeldsache
VV-Nr. 5103 RVG 160,00
Wahlanwalt Verfahren 60 € bis 5000 €
VV-Nr. 5109 RVG 182,00
Wahlanwalt Verfahren 60 € bis 5000 €
VV-Nr. 5110 RVG 255,00
Wahlanwalt Terminsgebühr
zu VV Nr. 5109
VV-Nr. 7000 RVG Ablichtungen 37,60
50 Seiten je € 0,50
84 Seiten je € 0,15
VV-Nr. 7003 RVG 21,60
Fahrtkosten mit eigenem Kfz
72 km je € 0,30
VV-Nr. 7005 S. 1: bis 4 Std. Inland 25,00
Abwesenheitsgeld Inland
Akteneinsichtsgebühr (2 x 12,00 €) 24,00
Auslagen nach VV-Nr. 7002 RVG 20,00
19 % USt. 156,79
Saldo Konto 981,99

Noch irgendwas vergessen? Die Erhöhung mit 20% auf die Verfahrensgebühr habe ich richtig gemacht?
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#5

17.06.2016, 16:57

Irgendwie weiß ich nicht, wie Du auf die Beträge kommst. Die Mittelgebühr der 5103 und der 5109 wären 128,00 €. 20 % hiervon sind 25,60 €. Damit würde die Gebühr insgesamt 153,60 € betragen. Wie Du auf 160,00 € bzw. dann sogar 182,00 € kommst, weiß ich nicht.
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Adora Belle
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#6

17.06.2016, 17:15

Nee, @Anahid, du guckst falsch. Du hast PV-Beträge, weiß nicht woher. ;)
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#7

17.06.2016, 18:06

Uiuiui.....danke Adora Belle. Man sollte auch zu so später Zeit, wenn man eigentlich längst Feierabend hat, nicht mehr in Bücher gucken. :lolaway

Nur....dann stimmt die Berechnung doch immer noch nicht, wenn sie 20 % Erhöhung auf die Verfahrensgebühren nehmen möchte oder sollte ich jetzt besser Feierabend machen? :augenreib

Die Mlittelgebühr der 5103 und der 5109 sind 160,00 € + 20 % = 32,00 € wären doch dann 192,00 € für die beiden Gebühren oder überseh ich schon wieder was? :kopfkratz
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#8

17.06.2016, 18:36

Das ist richtig. 120% der Mittelgebühr sind 192 €.

Ich würde übrigens beide VGen erhöhen.
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#9

20.06.2016, 12:48

Ja, sorry. Das mit der Erhöhung war ein Schreibfehler. Sind natürlich 192,00 Euro und nicht 182,00 Euro. War ja schon Freitag ;-)
Gut, dann erhöhe ich beide Gebühren und wir schauen mal weiter. Vielen Dank für die Hilfe!
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#10

20.09.2017, 09:02

Hallo Zusammen,
kann sich eine Erhöhung auch aus anderen Gründen rechtfertigen, als der Mandant auf den Führerschein aus beruflichen Gründen angewiesen ist?
Unser Mandant fährt gerne Motorrad, ich weiß nicht ob er nur zur Arbeit damit fährt oder nur in seiner Freizeit. Er hat Bußgeldbescheid mit Fahrverbot bekommen. Mein Chef hat ein Einspruchsbegründung von 4 Seiten gefertigt und möchte da er intensiv damit beschäftigt war eine Erhöhung der Vorverfahrensgebühr. Die Bußgeldbehörde hat den Bescheid nach unserer Begründung zurückgenommen. Ich weiß leider nicht, was ich als Begründung schreiben soll.
Danke
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