ich bin`s schon wieder mit einer Abrechnungsfrage und brauche wieder Eure Hilfe.
Mandant kam zu uns mit Anschreiben des Gegenanwalts wg. Forderung (maklertätigkeit). Wir habens uns bestellt und Schriftverkehr mit geg. Anwalt geführt. Dann wurde ein Mahnbescheid des gegnerischen Anwalts (HF. 8330,00 )bantragt dagegen haben wirWiderspuch eingelegt. Gegenseit erhebt Klage, wir Klageabweisung. Es erfolgt Verhandlung mit Vergleich : Der Beklagte (unser Mandant )verpflichtet sich an die Klägerin 3.000,00 zu zahlen. Der Streitwert für den Rechtsstrei und für den Vergleich wird auf 7140,00 festgesetzt. Die Kosten des Rechtsstreit und des Vergleich werden gegeneinander aufgehoben.
Wir bekamen Kostenfestsezungsbeschluss, dass unser Mandant Grerichtskosten von 101,50 an die Klägerin zahlen muss, was er dann auch getan hat.
Nun habe ich zwei Kostenaufstellung über Ra- micro gemacht. Welche ist richtig/
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
![Patsch :patsch](./images/smilies/patsch.gif)
Bei dieser Aufstellung wurde bei der Eingabe der Einigungsgebühr von Ra- micro gefragt:
Protokolierung einer Einigung(NR. 3101 Nr. 2) automatisch hinzufügen JA/nein
Soll Gegenstandswert der Terminsgebühr erhöht werden Ja/ nein. Beides habe ich hier mit JA beantwortet. Falls es richtig sein sollte weiß ich aber nicht so recht warum.
mahnverfahren
Gegenstandswert: 8.330,00 €
0,5 Verfahrensgebühr, Widerspruch gegen Mahnbescheid § 13 RVG, Nr. 3307 VV RVG 253,50 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 273,50 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 51,97 €
zu zahlender Betrag dieser Rechnung 325,47 €
Streitiges Verfahren
Gegenstandswert: 7.140,00 €
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 592,80 €
Gegenstandswert: 1.428,00 €
0,8 Verfahrensgebühr, Protokollierung einer Einigung § 13 RVG, Nr. 3101 Nrn. 2, 3100 VV RVG 66,30 €
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,3 aus Wert 8.568,00 € berücksichtigt -
Gegenstandswert: 8.568,00 €
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 608,40 €
Gegenstandswert: 1.428,00 €
1,5 Einigungsgebühr bei Zahlungsvereinbarung § 13 RVG, Nr. 1000 VV RVG, § 31b RVG 172,50 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 1.440,00 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 1.460,00 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 277,40 €
zu zahlender Betrag dieser Rechnung 1.737,40 €
Gesamtbetrag 2.062,87 €
Bei dieser Rechnung habe ich beide Fragen mit nein beantwortet
mahnverfahren
Gegenstandswert: 8.330,00 €
0,5 Verfahrensgebühr, Widerspruch gegen Mahnbescheid § 13 RVG, Nr. 3307 VV RVG 253,50 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 273,50 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 51,97 €
zu zahlender Betrag dieser Rechnung 325,47 €
streitiges Verfahren
Gegenstandswert: 7.140,00 €
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 592,80 €
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 547,20 €
1,5 Einigungsgebühr bei Zahlungsvereinbarung § 13 RVG, Nr. 1000 VV RVG, § 31b RVG 684,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 1.824,00 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 1.844,00 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 350,36 €
zu zahlender Betrag dieser Rechnung 2.194,36 €
Gesamtbetrag 2.519,83 €
Hierbei meine ich müsste doch beim streitigen Verfahren eine Anrechnung der VG aus dem Mahnverfahren erfolgen oder? Jedoch erfolgt es bei der Eingabe über Ra-micro nicht. ( Finde es alles ein bisschen wusselig
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Wie immer
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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