Abrechnung/Welche richtig

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
leika

#1

13.06.2016, 21:42

Hallo,
ich bin`s schon wieder mit einer Abrechnungsfrage und brauche wieder Eure Hilfe.

Mandant kam zu uns mit Anschreiben des Gegenanwalts wg. Forderung (maklertätigkeit). Wir habens uns bestellt und Schriftverkehr mit geg. Anwalt geführt. Dann wurde ein Mahnbescheid des gegnerischen Anwalts (HF. 8330,00 )bantragt dagegen haben wirWiderspuch eingelegt. Gegenseit erhebt Klage, wir Klageabweisung. Es erfolgt Verhandlung mit Vergleich : Der Beklagte (unser Mandant )verpflichtet sich an die Klägerin 3.000,00 zu zahlen. Der Streitwert für den Rechtsstrei und für den Vergleich wird auf 7140,00 festgesetzt. Die Kosten des Rechtsstreit und des Vergleich werden gegeneinander aufgehoben.
Wir bekamen Kostenfestsezungsbeschluss, dass unser Mandant Grerichtskosten von 101,50 an die Klägerin zahlen muss, was er dann auch getan hat.

Nun habe ich zwei Kostenaufstellung über Ra- micro gemacht. Welche ist richtig/ :kopfkratz Ist überhaupt eine richtig :patsch Oje

Bei dieser Aufstellung wurde bei der Eingabe der Einigungsgebühr von Ra- micro gefragt:
Protokolierung einer Einigung(NR. 3101 Nr. 2) automatisch hinzufügen JA/nein
Soll Gegenstandswert der Terminsgebühr erhöht werden Ja/ nein. Beides habe ich hier mit JA beantwortet. Falls es richtig sein sollte weiß ich aber nicht so recht warum.

mahnverfahren
Gegenstandswert: 8.330,00 €

0,5 Verfahrensgebühr, Widerspruch gegen Mahnbescheid § 13 RVG, Nr. 3307 VV RVG 253,50 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 273,50 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 51,97 €
zu zahlender Betrag dieser Rechnung 325,47 €

Streitiges Verfahren
Gegenstandswert: 7.140,00 €
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 592,80 €
Gegenstandswert: 1.428,00 €
0,8 Verfahrensgebühr, Protokollierung einer Einigung § 13 RVG, Nr. 3101 Nrn. 2, 3100 VV RVG 66,30 €
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,3 aus Wert 8.568,00 € berücksichtigt -
Gegenstandswert: 8.568,00 €
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 608,40 €
Gegenstandswert: 1.428,00 €
1,5 Einigungsgebühr bei Zahlungsvereinbarung § 13 RVG, Nr. 1000 VV RVG, § 31b RVG 172,50 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 1.440,00 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 1.460,00 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 277,40 €
zu zahlender Betrag dieser Rechnung 1.737,40 €
Gesamtbetrag 2.062,87 €

Bei dieser Rechnung habe ich beide Fragen mit nein beantwortet

mahnverfahren
Gegenstandswert: 8.330,00 €
0,5 Verfahrensgebühr, Widerspruch gegen Mahnbescheid § 13 RVG, Nr. 3307 VV RVG 253,50 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 273,50 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 51,97 €
zu zahlender Betrag dieser Rechnung 325,47 €

streitiges Verfahren
Gegenstandswert: 7.140,00 €
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 592,80 €
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 547,20 €
1,5 Einigungsgebühr bei Zahlungsvereinbarung § 13 RVG, Nr. 1000 VV RVG, § 31b RVG 684,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 1.824,00 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 1.844,00 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 350,36 €
zu zahlender Betrag dieser Rechnung 2.194,36 €

Gesamtbetrag 2.519,83 €

Hierbei meine ich müsste doch beim streitigen Verfahren eine Anrechnung der VG aus dem Mahnverfahren erfolgen oder? Jedoch erfolgt es bei der Eingabe über Ra-micro nicht. ( Finde es alles ein bisschen wusselig :kopfkratz )

Wie immer
:thx :thx
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#2

14.06.2016, 06:12

Da der Vergleich keinen Mehrwert hat, gibt es auch keine Differenzverfahrensgebühr ;)

Was ist denn mit der außergerichtlichen Tätigkeit? Und bei der Einigungsgebühr überlegst du bitte noch mal und stellst dann eine komplett neue Berechnung ein ;)
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#3

14.06.2016, 06:38

Wg. deiner Frage bezüglich der Anrechnung der Verfahrensgebühr aus dem Mahnverfahren. Ja, diese muss angerechnet werden. Ansonsten gleiches wie Soenny.
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#4

15.06.2016, 09:23

Vielen Dank für Eure Antworten.
Habe nun nochmal eine Rechnung erstellt und hoffe sie ist soweit richtig.

Gegenstandswert: 8.330,00 €

1,3 Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 659,10 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 679,10 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 129,03 €
zu zahlender Betrag dieser Rechnung 808,13 €

mahnverfahren
Gegenstandswert: 8.330,00 €

0,5 Verfahrensgebühr, Widerspruch gegen Mahnbescheid § 13 RVG, Nr. 3307 VV RVG 253,50 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 273,50 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 51,97 €
zu zahlender Betrag dieser Rechnung 325,47 €

streitiges verfahren
Gegenstandswert: 7.140,00 €
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 592,80 €
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 547,20 €
1,0 Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nrn. 1003, 1000 VV RVG 456,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 1.596,00 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 1.616,00 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 307,04 €
zu zahlender Betrag dieser Rechnung 1.923,04 €
zu zahlender Betrag 3.056,64 €
Vielen Dank!!
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#5

15.06.2016, 09:29

Hast du das alles mal bei RA-Micro eingegeben? Bevor ich mir das genau angucke, solltest du die Anrechnungen prüfen ;)
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#6

15.06.2016, 09:32

Soenny hat geschrieben:Hast du das alles mal bei RA-Micro eingegeben? Bevor ich mir das genau angucke, solltest du die Anrechnungen prüfen ;)
Prüfen? Reinnehmen wäre nicht schlecht. ;)
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#7

15.06.2016, 09:36

Na prüfen, ob sie sie reinnimmt :lol:
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#8

16.06.2016, 10:22

Hallo,

ja habe die Positionen so wie in meiner obigen Re alle über Ra-micro eingegeben. Wundere mich auch, dass die Anrechnungen nicht übernommen wird, da doch für jedes Verfahren aussergerichtlich, Mahnverfahren und streitiges Verfahren pauschale für Post.. und MwsT anfallen. ?

Nun habe ich die Positionen so eingegeben
Gegenstandswert: 8.330,00 €

1,3 Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 659,10 €
0,5 Verfahrensgebühr, Widerspruch gegen Mahnbescheid § 13 RVG, Nr. 3307 VV 253,50 €
RVG
0,5 Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 8.330,00 € -253,50 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen -
Zwischensumme der Gebührenpositionen 659,10 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 40,00 € (Kollegin meint das dürfte nicht sein es dürften nur 20,00 € angerechnet werden, Sorry hier sagt jeder was anderes, möchte es aber verstehen))
Zwischensumme netto 699,10 €
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 132,83 €
zu zahlender Betrag dieser Rechnung 831,93 €

Gegenstandswert: 7.140,00 €
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 592,80 €
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 547,20 €
1,0 Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nrn. 1003, 1000 VV RVG 456,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 1.596,00 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 1.616,00 €
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 307,04 €
zu zahlender Betrag dieser Rechnung 1.923,04 €
zu zahlender Betrag 2.754,97 €
Danke!!
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#9

16.06.2016, 10:27

Ist immer noch nicht richtig. :(

Der obere Teil der Rechnung stimmt und Deiner Kollegin kannst Du ausrichten, dass sie Unrecht hat. Das vorgerichtliche Verfahren und das Mahnverfahren sind verschiedene Angelegenheiten. In beiden entsteht eine Auslagenpauschale in Höhe von höchstens 20,00 €, die auch nicht aufeinander angerechnet wird. Die Angabe von 40,00 € ist daher richtig.

Bei der Rechnung für das Verfahren fehlt dann weiterhin eine Anrechnung, nämlich die Anrechnung der 3307 auf die 3100.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#10

16.06.2016, 10:32

Hallo,

m. E. solltest du noch die Anrechnung im streitigen Verfahren prüfen
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