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Re: Parteikostenerstattung trotz Ausgleichung?

Verfasst: 16.10.2018, 20:46
von 148
Ich bin in dem Thema auch nicht so ganz fit. Ich habe mit der RS abgerechnet. SB 500 €. Kosten werden gequotelt. Kfa gemacht. Gegner erstattet festgesetzte Kosten (RA-Gebühr & GK = um die 1400 €). Erstattung der außergerichtlichen RA-Kosten aus Urteil (255,85 €).

Kann ich jetzt die SB an die Mandantschaft auszahlen wg. Quotenvorrecht?

Re: Parteikostenerstattung trotz Ausgleichung?

Verfasst: 16.10.2018, 21:12
von Feldhamster
Ja, kannst du.

Re: Parteikostenerstattung trotz Ausgleichung?

Verfasst: 17.10.2018, 09:41
von Tigerle
ja

Re: Parteikostenerstattung trotz Ausgleichung?

Verfasst: 24.10.2018, 12:45
von 148
Auch wenn die außerger. RA-Gebühren die SB nicht übersteigen?

Re: Parteikostenerstattung trotz Ausgleichung?

Verfasst: 24.10.2018, 14:12
von Feldhamster
Hat der Mandant denn die volle SB gezahlt?

Re: Parteikostenerstattung trotz Ausgleichung?

Verfasst: 24.10.2018, 22:20
von 148
Feldhamster hat geschrieben:
24.10.2018, 14:12
Hat der Mandant denn die volle SB gezahlt?
Ja die hat er gezahlt

Re: Parteikostenerstattung trotz Ausgleichung?

Verfasst: 25.10.2018, 08:40
von Feldhamster
Dann kannst du sie ihm doch auch voll erstatten. Im Endeffekt hat der Mandant durch seine SB die titulierte GG von € 255,85 gezahlt und darüber hinaus € 244,15 der Verfahrenskosten. Diese 500 € hat somit die RSV nicht gezahlt und das Quotenvorrecht gilt.