Anrechnung Geschäftsgebühr im Vergleich
Verfasst: 25.05.2016, 12:20
Hallo zusammen,
hab gesucht, finde aber so schnell hier meinen Fall nicht:
Vorgerichtlich wurde eine Forderung geltend gemacht i.H.v. 3500,00 €. Darauf hat die Gegenseite 500,00 € gezahlt. Der Rest i.H.v. 3000,00 € wurde eingeklagt. Zusätzlich wurde die vorgerichtliche halbe Geschäftsgebühr eingeklagt.
Das Gericht schlägt einen Vergleich vor, womit die Gegenseite noch weitere 1000,00 zahlen solle. Genauere Angaben wurden nicht gemacht. Die Kosten sollen entsprechend der Quote getragen werden.
Wie ist jetzt die eingeklagte halbe Geschäftsgebühr zu berechnen und zu berücksichtigen. Ist sie nach der eingeklagten restlichen Forderung zu berechnen (3500,00 €) oder nach dem Vergleichsvorschlage des Gerichts (1500,00 €) ?
Ist die halbe Geschäftsgebühr im Vergleich gesondert aufzuführen ?
Vielen Dank Euch schon mal !
hab gesucht, finde aber so schnell hier meinen Fall nicht:
Vorgerichtlich wurde eine Forderung geltend gemacht i.H.v. 3500,00 €. Darauf hat die Gegenseite 500,00 € gezahlt. Der Rest i.H.v. 3000,00 € wurde eingeklagt. Zusätzlich wurde die vorgerichtliche halbe Geschäftsgebühr eingeklagt.
Das Gericht schlägt einen Vergleich vor, womit die Gegenseite noch weitere 1000,00 zahlen solle. Genauere Angaben wurden nicht gemacht. Die Kosten sollen entsprechend der Quote getragen werden.
Wie ist jetzt die eingeklagte halbe Geschäftsgebühr zu berechnen und zu berücksichtigen. Ist sie nach der eingeklagten restlichen Forderung zu berechnen (3500,00 €) oder nach dem Vergleichsvorschlage des Gerichts (1500,00 €) ?
Ist die halbe Geschäftsgebühr im Vergleich gesondert aufzuführen ?
Vielen Dank Euch schon mal !