Strafsache Gebühren nach Freispruch abrechnen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Uli R Ike
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 43
Registriert: 07.04.2016, 12:57
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: ReNoStar

#1

24.05.2016, 11:21

Hallo.

Ich bin schon einige Jahre raus aus dem Thema und benötige dringend eure Hilfe.

Ich soll die Gebühren im Strafverfahren nach Freispruch gegenüber der Staatskasse abrechnen.

Welche Gebühren nehme ich und wie mache ich das?

Vielen Dank im Voraus.
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#2

24.05.2016, 11:25

Du nimmst die Gebühren, die angefallen sind und natürlich nicht die eines Pflichtverteidigers sondern Wahlanwaltsgebühren. Ferner füge ich dann immer noch eine Abtretungserklärung des Mandanten bei, nicht dass die Staatskasse aufrechnet.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Uli R Ike
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 43
Registriert: 07.04.2016, 12:57
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: ReNoStar

#3

24.05.2016, 11:27

Um welche Gebühren handelt es sich? Eine Abtretungserklärung liegt uns nicht vor.
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#4

24.05.2016, 11:31

Da musst Du uns schon einen eigenen Vorschlag liefern, über den wir dann gerne drüber schauen. ;)
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#5

24.05.2016, 11:34

Wenn du noch keine Abtretungserklärung vom Mandant hast, dann sofort noch anfordern vor Einreichung deines Antrages.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14394
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#6

24.05.2016, 11:41

Antrag wird nach §464b StPO gestellt, Muster findest Du in früheren Threads, ich glaube @Liesel hatte da mal was gepostet. Ansonsten wie die Vorredner, die angefallenen Gebühren musst Du schon erstmal selbst finden, oder zumindest den Verfahrensgang und Eure Tätigkeiten mitteilen.
Uli R Ike
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 43
Registriert: 07.04.2016, 12:57
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: ReNoStar

#7

24.05.2016, 11:53

Also....

wir haben uns gegenüber der Pol. legimiert und um Akteneinsicht gebeten. Sodann haben wir den Strafbefehl erhalten, Einspruch eingelegt und schrifltich Freispruch beantragt.... Hauptverhandlung... Freispruch.

Ich habe mich im RVG für Anfänger etwas schlau (hoffentlich) gemacht.....

4100 Grundgebühr
4104 Verf.geb. im vorbereitenden Verfahren
4106 Verf.geb. gerichtl. Verfahren
4108 Terminsgebühr Hauptverhandlung
7002
7000.1
7008
GK für Akteneinsicht

Passen die Gebühren zu dem was ich geschildert habe?

LG
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14394
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#8

24.05.2016, 11:56

Ja, sieht gut aus. Du musst noch die konkrete Gebühr innerhalb der Gebührenrahmen bestimmen nach §14 RVG, aber das ist eigentlich Anwaltskram. Die 7002 ist zweifach angefallen. Ggf noch Reisekosten für Verteidiger und/oder Mandant.
Uli R Ike
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 43
Registriert: 07.04.2016, 12:57
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: ReNoStar

#9

24.05.2016, 12:06

7002 einmal für das vorbereitende Verfahren und dann für das gerichtl. Verfahren?
Ich hab jetzt erstmal die Mittelgebühren genommen.... Abwarten was Cheffe sagt ;)

Ich danke euch! :D
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#10

24.05.2016, 12:08

Die GK vor die Mehrwertsteuer, da kommt nämlich auch Mehrwertsteuer drauf.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Antworten