Hallo.
Ich bin schon einige Jahre raus aus dem Thema und benötige dringend eure Hilfe.
Ich soll die Gebühren im Strafverfahren nach Freispruch gegenüber der Staatskasse abrechnen.
Welche Gebühren nehme ich und wie mache ich das?
Vielen Dank im Voraus.
Strafsache Gebühren nach Freispruch abrechnen
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 5171
- Registriert: 15.05.2009, 09:36
- Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
- Wohnort: Bayern
Du nimmst die Gebühren, die angefallen sind und natürlich nicht die eines Pflichtverteidigers sondern Wahlanwaltsgebühren. Ferner füge ich dann immer noch eine Abtretungserklärung des Mandanten bei, nicht dass die Staatskasse aufrechnet.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: NRW
Da musst Du uns schon einen eigenen Vorschlag liefern, über den wir dann gerne drüber schauen.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 5171
- Registriert: 15.05.2009, 09:36
- Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
- Wohnort: Bayern
Wenn du noch keine Abtretungserklärung vom Mandant hast, dann sofort noch anfordern vor Einreichung deines Antrages.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14394
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Antrag wird nach §464b StPO gestellt, Muster findest Du in früheren Threads, ich glaube @Liesel hatte da mal was gepostet. Ansonsten wie die Vorredner, die angefallenen Gebühren musst Du schon erstmal selbst finden, oder zumindest den Verfahrensgang und Eure Tätigkeiten mitteilen.
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 43
- Registriert: 07.04.2016, 12:57
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
- Software: ReNoStar
Also....
wir haben uns gegenüber der Pol. legimiert und um Akteneinsicht gebeten. Sodann haben wir den Strafbefehl erhalten, Einspruch eingelegt und schrifltich Freispruch beantragt.... Hauptverhandlung... Freispruch.
Ich habe mich im RVG für Anfänger etwas schlau (hoffentlich) gemacht.....
4100 Grundgebühr
4104 Verf.geb. im vorbereitenden Verfahren
4106 Verf.geb. gerichtl. Verfahren
4108 Terminsgebühr Hauptverhandlung
7002
7000.1
7008
GK für Akteneinsicht
Passen die Gebühren zu dem was ich geschildert habe?
LG
wir haben uns gegenüber der Pol. legimiert und um Akteneinsicht gebeten. Sodann haben wir den Strafbefehl erhalten, Einspruch eingelegt und schrifltich Freispruch beantragt.... Hauptverhandlung... Freispruch.
Ich habe mich im RVG für Anfänger etwas schlau (hoffentlich) gemacht.....
4100 Grundgebühr
4104 Verf.geb. im vorbereitenden Verfahren
4106 Verf.geb. gerichtl. Verfahren
4108 Terminsgebühr Hauptverhandlung
7002
7000.1
7008
GK für Akteneinsicht
Passen die Gebühren zu dem was ich geschildert habe?
LG
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14394
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Ja, sieht gut aus. Du musst noch die konkrete Gebühr innerhalb der Gebührenrahmen bestimmen nach §14 RVG, aber das ist eigentlich Anwaltskram. Die 7002 ist zweifach angefallen. Ggf noch Reisekosten für Verteidiger und/oder Mandant.
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 43
- Registriert: 07.04.2016, 12:57
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
- Software: ReNoStar
7002 einmal für das vorbereitende Verfahren und dann für das gerichtl. Verfahren?
Ich hab jetzt erstmal die Mittelgebühren genommen.... Abwarten was Cheffe sagt
Ich danke euch!
Ich hab jetzt erstmal die Mittelgebühren genommen.... Abwarten was Cheffe sagt
Ich danke euch!
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 5171
- Registriert: 15.05.2009, 09:36
- Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
- Wohnort: Bayern
Die GK vor die Mehrwertsteuer, da kommt nämlich auch Mehrwertsteuer drauf.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)