Strafsache Gebühren nach Freispruch abrechnen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Adora Belle
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#11

24.05.2016, 12:15

Uli R Ike hat geschrieben:7002 einmal für das vorbereitende Verfahren und dann für das gerichtl. Verfahren?
Genau. Und @Sonnenkind hat natürlich recht, die Übersendungspauschale gehört vor die USt.
Uli R Ike
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#12

24.05.2016, 12:17

Tausend Dank!!! :notier :thx
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Pepples
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#13

24.05.2016, 12:20

Nur zur Klarstellung: Nur in dem Fall der Akteneinsicht, da das als Honorarauslagen gewertet wird. Reine GK, z.B. für die Klage, werden nicht versteuert. ;)
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#14

18.10.2016, 13:19

Hallo Ihr Lieben,
wahrscheinlich für fast alle eine dumme Frage: 2014 wurde uns ein Beschuss übersandt:
Das Verfahren wird nach Erörterung der Rechtslage gem. § 153 Abs. 2 auf Kosten der Staatskasse eingestellt. Der Angeklagte trägt seine eigenen außergerichtlichen Kosten selbst.
Heißt das:
Gerichtskoten = Staatskasse
RA Kosten = Mdt ?

sorry für die "komische Frage"
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scully
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#15

18.10.2016, 13:36

Du solltest neue Fragen lieber nicht unter einen so alten Eintrag setzen... ;)

Aber du liegst ganz richtig...
RA-Kosten = Mdt
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