Genau. Und @Sonnenkind hat natürlich recht, die Übersendungspauschale gehört vor die USt.Uli R Ike hat geschrieben:7002 einmal für das vorbereitende Verfahren und dann für das gerichtl. Verfahren?
Strafsache Gebühren nach Freispruch abrechnen
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Nur zur Klarstellung: Nur in dem Fall der Akteneinsicht, da das als Honorarauslagen gewertet wird. Reine GK, z.B. für die Klage, werden nicht versteuert.
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Hallo Ihr Lieben,
wahrscheinlich für fast alle eine dumme Frage: 2014 wurde uns ein Beschuss übersandt:
Das Verfahren wird nach Erörterung der Rechtslage gem. § 153 Abs. 2 auf Kosten der Staatskasse eingestellt. Der Angeklagte trägt seine eigenen außergerichtlichen Kosten selbst.
Heißt das:
Gerichtskoten = Staatskasse
RA Kosten = Mdt ?
sorry für die "komische Frage"
wahrscheinlich für fast alle eine dumme Frage: 2014 wurde uns ein Beschuss übersandt:
Das Verfahren wird nach Erörterung der Rechtslage gem. § 153 Abs. 2 auf Kosten der Staatskasse eingestellt. Der Angeklagte trägt seine eigenen außergerichtlichen Kosten selbst.
Heißt das:
Gerichtskoten = Staatskasse
RA Kosten = Mdt ?
sorry für die "komische Frage"