Hallo ihr Lieben,
ich bin seit letzter Woche, nach einer sechsjährigen Pause wieder in meinem Beruf zurück in einem neuen Büro, daher bin ich gar nicht mehr fit im RVG. Mein Chef weiß es leider auch nicht und meine einzige Kollegin ist krank
Vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich soll einen Kostenausgleichsantrag machen (1. Instanz).
Es erging ein Beschluss, nachdem der Streitwert bis 07.01.2015 auf 6.974,92 EUR , danach auf 5.053.52 EUR festgesetzt wurde.
Außerdem haben wir zwei Auftraggeber. Es erging ein Versäumnisurteil, nach welchem die Kosten der Säumnis dem KLäger auferlegt wurden (wir sind die Beklagtenseite).
Ich habe nun folgendes:
Verfahrensgebühr aus 6.974,92
Erhöhung nach § 1008
Terminsgebühr aus 5.053,52
Wie verfahre ich denn nun wegen den Kosten der Säumnis? Was muss da hin? Ich habe gerade keine Ahnung und mein Chef leider auch nicht
Wäre super dankbar!
Viele Grüße
Versäumnisurteil Kostenausgleichsantrag
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 19
- Registriert: 25.08.2015, 11:30
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: ReNoStar
"Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 60% und die Beklagten zu 40%; hiervon ausgenommen sind die Kosten der Säumnis, die dem Kläger auferlegt werden".
Und weil ja die Kosten geteilt werden, machen wir (laut Chef) einen Ausgleichungsantrag...
Und weil ja die Kosten geteilt werden, machen wir (laut Chef) einen Ausgleichungsantrag...
- Laska
- ...dauerhaft urlaubsreif
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1051
- Registriert: 22.08.2015, 17:43
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: NRW
So wie ich das verstanden habe, ist der Kläger nicht zum anberaumten Termin erschienen?
Für diesen Fall würde ich für die VG einen KAA stellen und für die 0,5 TG einen KfA machen.
Für diesen Fall würde ich für die VG einen KAA stellen und für die 0,5 TG einen KfA machen.
Liebe Grüße
- Laska
- ...dauerhaft urlaubsreif
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1051
- Registriert: 22.08.2015, 17:43
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: NRW
Ich habe dazu etwas gefunden >> https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 08989.html
Also für mich heißt es jetzt, lesen und verstehen
Also für mich heißt es jetzt, lesen und verstehen
Liebe Grüße
- niva
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2537
- Registriert: 27.02.2009, 19:57
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: Andere
- Wohnort: Frankfurt am Main
ganz normaler Kostenausgleichungsantrag mit allen Gebühren. den Rest macht eh das Gericht.
Kosten der Säumnis sind nur die Kosten, die zusätzlich angefallen sind, weil der Termin, in dem der Gegner nicht erschienen ist. sofern ihr also keine Fahrtkosten hattet, die festsetzungsfähig sind, gibts da auch nichts.
Kosten der Säumnis sind nur die Kosten, die zusätzlich angefallen sind, weil der Termin, in dem der Gegner nicht erschienen ist. sofern ihr also keine Fahrtkosten hattet, die festsetzungsfähig sind, gibts da auch nichts.
"If you can dream it, you can do it." ( Walt Disney)
- Laska
- ...dauerhaft urlaubsreif
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1051
- Registriert: 22.08.2015, 17:43
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: NRW
Zitat aus dem Link:
Also ist ein KAA mit VG und 1,2 TG zu stellen.
Wieder mal was dazu gelernt... danke.Nur Reisekosten und Auslagen könnten Mehrkosten sein
Mehrkosten der Säumnis können daher grundsätzlich nur in den Reisekosten des Anwalts oder der Partei liegen, in Gerichtskosten für Zeugen und Sachverständige, die zum neuen Termin erneut geladen werden müssen, oder in sonstigen Auslagen.
Also ist ein KAA mit VG und 1,2 TG zu stellen.
Zuletzt geändert von Laska am 20.05.2016, 11:38, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße