Gegenstandswert in erbrechtlicher Angelegenheit /Pflichtteil

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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sonni22
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#1

17.05.2016, 12:34

Hallo,
ich hoffe, Ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen. Ich bin vor kurzem leider aufgrund eines Ausfalles in unserer Kanzlei erst wieder in die Kosten- und Gebührensachen hineingerutscht...
Ich habe viele Jahre keine Kosten und Gebühren gemacht und einiges ist einfach weg....
Mein Chef hat mir eine Akte hingelegt und möchte wissen, was wir als Gegenstandswert ansetzen können und welche Gebühren wir abrechnen können:
Mandant kam zu uns, sein Vater war verstorben. Er wollte seinen Pflichtteil geltend machen. Die Gegenseite hat nun dargelegt, dass nur Verbindlichkeiten vorhanden sind in Höhe von ca. 85.000,00 €. Es gibt eine Eigentumswohnung, die verkauft werden soll. Diese hat aber nur ca. einen Wert von 70.000,00 €. Mandant will nun seinen Pflichtteil nicht mehr geltend machen.
Welchen Gegenstandswert kann ich benennen und welche Gebühren kann ich abrechnen (Geschäftsgebühr? oder gibt es für Erbsachen noch etwas anderes??)
Es wäre schön, wenn ich hierzu "Fundstellen" bekommen könnte, da ich meinem Chef immer vorlegen muss, wo das steht!
Vielen Dank schon einma für Eure Hilfe!
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Anahid
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#2

17.05.2016, 13:03

Bezüglich des Gegenstandswertes hättest Du schon was finden können, wenn Du die Forensuche bemüht hättest, und zwar hier.
Kasimir1603 hat geschrieben:Ich habe gerade eine Entscheidung in der NJW-spezial, Heft 10, 2011, Seite 296 gefunden:

Der Gegenstandswert für die Ausschlagung eines überschuldeten Nachlasses übersteigt die Wertgrenze von 1.000 € nicht. (OLG Saarbrücken, Beschluss v. 2.2.11-5 W 14/11=BeckRS 2011, 03924).

Ich denke, diese Entscheidung kann auch auf obigen Fall angewandt werden, oder?
In Erbsachen gibt es keine besonderen Gebühren. Ihr seid nach außen tätig geworden, also fällt die Geschäftsgebühr an. Fundstelle: RVG Anmerkung zu 2300 VV RVG. ;)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
sonni22
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#3

17.05.2016, 13:50

Vielen Dank.
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