Wertfestsetzung/ermittlung bei Testamentseröffnung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Marlinski
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#1

12.05.2016, 15:20

Hallo liebe Kolleginnen,

ich versuche immo herauszufinden, welchem Gebührenwert ich die Vertretung unserer Mandantin im Verfahren um die Testamentseröffnung zugrunde lege. Sie selbst ist nur Vermächnisnehmerin und TV.

Bisher konnte ich nichts darüber herausfinden. Ich persönlich würde den Wert des Vermächtnisses zugrunde legen, also ihr rechtliches Interesse. Oder nicht, da sie als TV ja den gesamten Nachlass verwaltet und auseinandersetzt?

Bin mal gespannt was ihr meint, gerne auch mit Hinweis auf entsprechende §§.

:thx
Liebe Grüße von Marla

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Heinrich Wolfgang Seidel
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Anahid
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#2

12.05.2016, 15:49

Womit seid Ihr denn beauftragt? Grundsätzlich würde ich auch erstmal das wirtschaftliche Interesse annehmen, also nur das Vermächtnis.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Cindi
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#3

12.05.2016, 15:50

Würde sagen, dass es darauf ankommt, ob die Mandantin sichtbar als Testamentsvollstreckerin für den Nachlass aufgetreten ist oder in eigenem Namen. Hierzu gibt es im BGB § 2206. Zur ordnungsgemäßen Verwalterung darf der TV Verpflichtungsgeschäfte eingehen.
Marlinski
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#4

12.05.2016, 15:55

Anahid hat geschrieben:Womit seid Ihr denn beauftragt? Grundsätzlich würde ich auch erstmal das wirtschaftliche Interesse annehmen, also nur das Vermächtnis.
Cindi hat geschrieben:Würde sagen, dass es darauf ankommt, ob die Mandantin sichtbar als Testamentsvollstreckerin für den Nachlass aufgetreten ist oder in eigenem Namen. Hierzu gibt es im BGB § 2206. Zur ordnungsgemäßen Verwalterung darf der TV Verpflichtungsgeschäfte eingehen.
Wir haben mehrere Verfahren in der Sache, die Testamentseröffnung ging der Erteilung des TVZ-Verfahrens voraus. Dann dürfte es ja eher auf "im eigenen Namen" zutreffen, da sie ja zu dem Zeitpunkt noch keine Legitimierung hatte?

Das Vermächtnis ist blöderweise (wegen der Berechnung) ein dingliches Recht.
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#5

12.05.2016, 15:57

Na dann bin ich auch für den Wert des Vermächtnisses. Musst Du halt schätzen.
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