Verdienstausfallkosten belegen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
KiwiHH
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#1

10.05.2016, 12:21

Hallo ihr Lieben,

in einer Zivilsache haben wir einen Kostenfestsetzungsantrag gemacht.
Hier wurde auch gem. JVEG die Festsetzung der Verdienstausfallkosten unserer selbständigen Mandantin mit beantragt.

Das Gericht schreibt nun, ich möchte bitte die Verdienstausfallkosten belegen. Aber wie?

Vielen DAnk schon mal im Voraus!

LG Kiwi
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Anahid
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#2

10.05.2016, 12:47

Was habt Ihr denn geltend gemacht?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
KiwiHH
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#3

10.05.2016, 13:34

Hallo Anahid,

einmal Fahrtkosten für einen Gerichtstermin, angesetzt haben wir da 0,25 €/km.

Dann eben noch die Aufwandsentschädigung.
Angesetzt haben wir dort 2 Std á 17,00 € für einen Termin.

Und das Gericht schreibt nun:

Die Beklagte (unsere Mandantin) wird gebeten, ihre Verdienstausfallkosten anlässlich der Wahrnehmung des Termins am 31.03.16 binnen zehn Tagen zu belegen.
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#4

10.05.2016, 13:50

Ich geh davon aus, dass Du § 22 JVEG genannt hast? Sonst würde ich das nachholen und übrigens beträgt dann der Verdienstausfall für Selbständige 21,00 €/h und nicht 17,00 €/h. ;)
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KiwiHH
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#5

10.05.2016, 13:52

Genau, ich habe § 22 JEVG genannt.
Oh, ok! Danke für den Hinweis. :)

Aber wie belege ich denn dem Gericht nun den Verdienstausfall?
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Anahid
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#6

10.05.2016, 14:09

Entweder pochst Du auf der Rechtsprechung (guck mal hier den Beitrag von 13 unter #11) oder Du weist den Verdienstausfall nach. Das kannst Du entweder durch den Nachweis, dass ein Auftrag für die Zeit vorlag, der nun (auch nicht nachträglich) nicht ausgeführt werden konnte oder aber zum Beispiel durch Nachweis des Durchschnittsverdienstes pro Stunde (z.B. durch Vorlage der Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres).

An dieser Stelle ein Danke an Adora Belle für die Erklärung der URL-Hinterlegung hinter einem Wort. :wink1
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Adora Belle
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#7

10.05.2016, 14:20

:cowboy Ach, gerne doch. Sieht ja auch schicker aus.
KiwiHH
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#8

12.05.2016, 13:37

Vielen Dank für die schnelle Hilfe! Ich habe mich jetzt auf die Rechtsprechung bezogen und hoffe, dass ich damit durch komme!

Danke noch mal! :)
Inara
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#9

13.05.2016, 14:53

Hi,

kann ich für den persönlich geladenen Geschäftsführer der Klägerin den Verdienstausfall § 22 JVEG i.H.v 21 € je Stunde gelentend machen?

Viele Dank schon mal.

LG
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#10

17.05.2016, 13:06

Ich würds versuchen. Hier im Kreis geht es ohne Probleme durch...kommt auf den Rechtspfleger an.
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