Gibt es Terminsgebühr??? Bitte Hilfe

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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cucki
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#1

02.05.2016, 09:52

Hallo Ihr lieben Foristen,

meist lese ich nur still mir, aber heute brauche ich mal Hilfe. Folgendes:

Wir haben für den Betriebsrat ein Beschlussverfahren in I. und II. Instanz verloren - dann Beschwerde beim BAG eingelegt.
Parallel hat der Beteiligte Arbeitnehmer eigene Verfahren mit uns als Prozessvertreter geführt. Das REvisionsverfahren haben wir dann auch gewonnen.

Unser RA hat dann mit dem gegn.RA telefoniert und abgeklärt, dass durch das gewonnen Revisionsverfahren im Individualprozess des Mandanten, das Verfahren vor dem BAG als erledigt erklärt werden kann.

Gibt es hier eine Terminsgebühr ??? Unser RA sagt ja :kopfkratz (es gebe da eine Besonderheit nach ArbGG??? weiß er aber auch nicht was wie wo :pfeif ) und ich soll es quasi dingfest bestätigen, damit die Abrechnung von der Gegenseite nicht zerrissen wird.

Ich bin der Meinung, dass es keine TG gibt, da ja quasi das andere Verfahren die Sache erledigt hat und nicht das Telefonat. Er glaubt mir da aber nicht.

Kann mir jemand helfen ??? :thx
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#2

02.05.2016, 10:20

Eine TG ohne die Voraussetzungen des 3102 wäre mir neu. Nur versteh ich grad nicht, warum das Telefonat keine TG ausgelöst haben soll. Das Revisionsverfahren wurde gewonnen. Wenn man dann in dem noch anhängigen Verfahren vor dem BAG telefoniert und sich darauf einigt, dass der Rechtsstreit für erledigt erklärt wird, dann löst dieses Telefonat, da es auf die Beendigung des Verfahrens gerichtet ist, m.E. durchaus die TG aus. Ihr hättet ja ansonsten auch das Verfahren vor dem BAG einfach laufen lassen können.
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#3

02.05.2016, 10:57

Anahid hat geschrieben:Eine TG ohne die Voraussetzungen des 3102 wäre mir neu. Nur versteh ich grad nicht, warum das Telefonat keine TG ausgelöst haben soll. Das Revisionsverfahren wurde gewonnen. Wenn man dann in dem noch anhängigen Verfahren vor dem BAG telefoniert und sich darauf einigt, dass der Rechtsstreit für erledigt erklärt wird, dann löst dieses Telefonat, da es auf die Beendigung des Verfahrens gerichtet ist, m.E. durchaus die TG aus. Ihr hättet ja ansonsten auch das Verfahren vor dem BAG einfach laufen lassen können.
Hallo,

danke für deine Antwort.

Hm... aber das Telefonat beinhaltete ja genau genommen keine Besprechung die auf die Beendigung des Verfahrens gerichtet war ... sondern eigtl. nur die Feststellung, dass das Verfahren durch das gewonnene andere Verfahren quasi erledigt ist. Oder sehe ich das jetzt zu eng :kopfkratz
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#4

02.05.2016, 11:03

Habt Ihr in dem BAG-Verfahren den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt?
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#5

02.05.2016, 11:51

Anahid hat geschrieben:Habt Ihr in dem BAG-Verfahren den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt?
In dem BAG Verfahren war Termin bestimmt. Bevor dieser stattfand haben wir dem Gericht mit Schriftsatz mitgeteilt:

teilen wir mit, dass sich aus diesseitiger Sicht die Rechtsbeschwerde wohl erledigt hat. Der von diesem Verfahren betroffene Arbeitnehmer obsiegte mit seiner Revision im entsprechenden Kündigungsschutzverfahren, anhängig bei ...

Wir erklären das Verfahren für erledigt


Die Gegenseite hat dann mit Schriftsatz unserer Erledigungserklärung zugestimmt.

M.E. hat sich das BAG Verfahren (es ging um die Zustimmungsersetzung zur Versetzung /Änderungskündigung) halt "einfach erledigt", weil es ja nichts mehr zum drüber streiten gab ... durch den Sieg im Revisionsverfahren, wonach die Versetzung /Änderungskündgiung nicht rechtens war.
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#6

02.05.2016, 12:31

Die Formulierung des Schriftsatzes tut ihr übriges dazu. Hier kannst Du keine TG abrechnen. Hätte man geschrieben: "Im Hinblick auf die Entscheidung...... sind wir mit dem Kläger/Beklagten übereingekommen, dass das vorliegende Verfahren erledigt wird. Wir erklären daher....

Aber so.......
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