Abrechnung Strafsache -Freigang-

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Bohemi420
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#1

29.04.2016, 09:11

Hallo,

ich muss eine Strafsache abrechnen.

Hier liegt die Besonderheit im Freigang. Hab dies noch nie abgerechnet und weiss nicht, wie man das abrechnet. Bitte daher um Hilfe!

Meine Frage hierzu: Rechnet man das genauso ab wie bei einer 2/3 Entlassung? Und was für Gebühren werden überhaupt abgerechnet bei Freigang ?

Für die Antworten bedanke ich mich bereits jetzt. :)
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Adora Belle
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#2

29.04.2016, 10:19

Hier, passt wie... angegossen. :mrgreen:
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