Hallo,
ich muss eine Strafsache abrechnen.
Hier liegt die Besonderheit im Freigang. Hab dies noch nie abgerechnet und weiss nicht, wie man das abrechnet. Bitte daher um Hilfe!
Meine Frage hierzu: Rechnet man das genauso ab wie bei einer 2/3 Entlassung? Und was für Gebühren werden überhaupt abgerechnet bei Freigang ?
Für die Antworten bedanke ich mich bereits jetzt.
Abrechnung Strafsache -Freigang-
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14402
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Hier, passt wie... angegossen.