Einigungsgebühr Unterhaltsvericht
Verfasst: 27.04.2016, 15:30
Hallo, vielleicht kann mir von euch jemand helfen.
Folgender Sachverhalt: Scheidung, lt. Protokoll wurde der Verfahrenswert festgesetzt auf 10.6000 € (Scheidung + Versorgungsausgleich).
Weiterhin beläuft sich der Wert des Verzichts, der zum Unterhalt geschlossen wurde, auf 1.800 €.
Wie würdet ihr hier abrechnen? Ich habe dieses Urteil gefunden:
https://openjur.de/u/209533.html
Hier kamen allerdings schon Zweifel, ob es von 2006 nicht schon zu alt ist. Es wird eigentlich auch noch mehr Fragen auf, als bereits vorhanden :-/
Nach dem Urteil hätte ich eigentlich so abgerechnet.
Gegenstandswert: 10.600,00
1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG € 785,20
Gegenstandswert: 10.600,00
1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG € 724,80
Gegenstandswert: € 1.800,00
1,5 Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 VV RVG € 225,00
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG € 20,00
Zwischensumme € 1.755,00
19% Mehrwertsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG € 333,45
Summe € 2.088,45
Aber was ist mit einer 0,8 gem. 3101 Nr. 2? Und kommt zur Terminsgebühr nicht eigentlich "alles" an Wert?
Folgender Sachverhalt: Scheidung, lt. Protokoll wurde der Verfahrenswert festgesetzt auf 10.6000 € (Scheidung + Versorgungsausgleich).
Weiterhin beläuft sich der Wert des Verzichts, der zum Unterhalt geschlossen wurde, auf 1.800 €.
Wie würdet ihr hier abrechnen? Ich habe dieses Urteil gefunden:
https://openjur.de/u/209533.html
Hier kamen allerdings schon Zweifel, ob es von 2006 nicht schon zu alt ist. Es wird eigentlich auch noch mehr Fragen auf, als bereits vorhanden :-/
Nach dem Urteil hätte ich eigentlich so abgerechnet.
Gegenstandswert: 10.600,00
1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG € 785,20
Gegenstandswert: 10.600,00
1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG € 724,80
Gegenstandswert: € 1.800,00
1,5 Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 VV RVG € 225,00
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG € 20,00
Zwischensumme € 1.755,00
19% Mehrwertsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG € 333,45
Summe € 2.088,45
Aber was ist mit einer 0,8 gem. 3101 Nr. 2? Und kommt zur Terminsgebühr nicht eigentlich "alles" an Wert?