Hallo Leute, ich hab mal wieder eine Frage:
Wir haben einen PfÜb gegen Schuldnerin beantragt (Guthaben aus Zwangsversteigerung, HInterlegungsstelle). Die Schuldnerin hat sofortige Beschwerde eingelegt, diese wurde zu ihren Lasten verworfen. Kann ich für dieses Beschwerdeverfahren noch was festsetzen lassen oder ist das mit der 0.3- ZV-Gebühr für den Pfüb erledigt?