KFA Erbrecht Stufenklage u. Zwangsgeldantrag
Verfasst: 25.04.2016, 15:56
Hallöchen...
ich stehe völlig auf dem Schlauch, hier kurz der Sachverhalt:
Erbrecht:
Wir vertreten die Beklagte, welche mittels Stufenklage auf 1. auf Auskunft, 2. auf eidesstattliche Versicherung bzw. Nachlassverzeichnis und 3. auf Leistung verklagt wurde.
Den Auskunftsanspruch haben wir sofort anerkannt, woraufhin ein Teil- Anerkenntnisurteil des Landgerichtes erging.
Da die Beklagte einen Betreuer hat, war es nicht sooo schnell möglich, das Nachlassverzeichnis zu erstellen....deshalb haben die Kläger den Antrag der 2. Stufe nebst Zwangsgeldantrag in Gang gesetzt. Verhandlungstermin wurde anberaumt, dann aber wieder aufgehoben...
Währenddessen lag dann aber auch schon das Nachlassverzeichnis vor...es wurde noch was außergerichtlich hin und her gestritten...die Pflichtteile wurden beziffert und ausgezahlt.
Das Ende vom Lied ist, dass der Rechtsstreit hinsichtlich der anderen Stufen für erledigt erklärt wurde (1. Stufe hatten wir ja anerkannt) und die Kosten der Klägerin auferlegt wurden, da die Anträge nicht erforderlich und u.a. mutwillig waren. (Antrag Stufe 2 und Zwangsgeldverfahren)
Der Wert der Stufenklage beläuft sich auf 11.0000,00 €
der Wert des Zwangsgeldverfahrens auf 3.000,00 €
Beschwerden hat es auch zwei gehagelt...aber jeweils von der Klägerin hinsichtlich beantragter VKH, welche ihr jeweils nicht bewilligt worden ist...hier bekomme ich ja wohl nix...??? jedenfalls haben wir uns da überhaupt nicht geäußert...
Wie sieht nun mein Kostenfestsetzungsantrag aus???
Ich steh da völlig auf dem Schlauch und bin dringend auf Hilfe angewiesen.
Danke schon jetzt an alle die sich auskennen und mir helfen
ich stehe völlig auf dem Schlauch, hier kurz der Sachverhalt:
Erbrecht:
Wir vertreten die Beklagte, welche mittels Stufenklage auf 1. auf Auskunft, 2. auf eidesstattliche Versicherung bzw. Nachlassverzeichnis und 3. auf Leistung verklagt wurde.
Den Auskunftsanspruch haben wir sofort anerkannt, woraufhin ein Teil- Anerkenntnisurteil des Landgerichtes erging.
Da die Beklagte einen Betreuer hat, war es nicht sooo schnell möglich, das Nachlassverzeichnis zu erstellen....deshalb haben die Kläger den Antrag der 2. Stufe nebst Zwangsgeldantrag in Gang gesetzt. Verhandlungstermin wurde anberaumt, dann aber wieder aufgehoben...
Währenddessen lag dann aber auch schon das Nachlassverzeichnis vor...es wurde noch was außergerichtlich hin und her gestritten...die Pflichtteile wurden beziffert und ausgezahlt.
Das Ende vom Lied ist, dass der Rechtsstreit hinsichtlich der anderen Stufen für erledigt erklärt wurde (1. Stufe hatten wir ja anerkannt) und die Kosten der Klägerin auferlegt wurden, da die Anträge nicht erforderlich und u.a. mutwillig waren. (Antrag Stufe 2 und Zwangsgeldverfahren)
Der Wert der Stufenklage beläuft sich auf 11.0000,00 €
der Wert des Zwangsgeldverfahrens auf 3.000,00 €
Beschwerden hat es auch zwei gehagelt...aber jeweils von der Klägerin hinsichtlich beantragter VKH, welche ihr jeweils nicht bewilligt worden ist...hier bekomme ich ja wohl nix...??? jedenfalls haben wir uns da überhaupt nicht geäußert...
Wie sieht nun mein Kostenfestsetzungsantrag aus???
Ich steh da völlig auf dem Schlauch und bin dringend auf Hilfe angewiesen.
Danke schon jetzt an alle die sich auskennen und mir helfen