KFA Erbrecht Stufenklage u. Zwangsgeldantrag

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Fagorana
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#1

25.04.2016, 15:56

Hallöchen...

ich stehe völlig auf dem Schlauch, hier kurz der Sachverhalt:

Erbrecht:

Wir vertreten die Beklagte, welche mittels Stufenklage auf 1. auf Auskunft, 2. auf eidesstattliche Versicherung bzw. Nachlassverzeichnis und 3. auf Leistung verklagt wurde.

Den Auskunftsanspruch haben wir sofort anerkannt, woraufhin ein Teil- Anerkenntnisurteil des Landgerichtes erging.

Da die Beklagte einen Betreuer hat, war es nicht sooo schnell möglich, das Nachlassverzeichnis zu erstellen....deshalb haben die Kläger den Antrag der 2. Stufe nebst Zwangsgeldantrag in Gang gesetzt. Verhandlungstermin wurde anberaumt, dann aber wieder aufgehoben...
Währenddessen lag dann aber auch schon das Nachlassverzeichnis vor...es wurde noch was außergerichtlich hin und her gestritten...die Pflichtteile wurden beziffert und ausgezahlt.

Das Ende vom Lied ist, dass der Rechtsstreit hinsichtlich der anderen Stufen für erledigt erklärt wurde (1. Stufe hatten wir ja anerkannt) und die Kosten der Klägerin auferlegt wurden, da die Anträge nicht erforderlich und u.a. mutwillig waren. (Antrag Stufe 2 und Zwangsgeldverfahren)

Der Wert der Stufenklage beläuft sich auf 11.0000,00 €
der Wert des Zwangsgeldverfahrens auf 3.000,00 €

Beschwerden hat es auch zwei gehagelt...aber jeweils von der Klägerin hinsichtlich beantragter VKH, welche ihr jeweils nicht bewilligt worden ist...hier bekomme ich ja wohl nix...??? jedenfalls haben wir uns da überhaupt nicht geäußert...

Wie sieht nun mein Kostenfestsetzungsantrag aus???

Ich steh da völlig auf dem Schlauch und bin dringend auf Hilfe angewiesen.

Danke schon jetzt an alle die sich auskennen und mir helfen :kopfkratz
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#2

25.04.2016, 16:17

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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#3

26.04.2016, 10:49

:kopfkratz ...ja, muss wohl durch die Umstellung sein, dass der Beruf nicht erscheint, bzw. weg ist...
...schade, hatte schon mit ner Antwort gerechnet, die mir weiterhilft...

...aber eigentlich -wie treffend bemerkt- stellt man je ziemlich schnell fest, ob jemand diesen Beruf erlernt hat/ausübt...demgemäß ist der Eintrag des Berufs ja auch relativ...aber...bitteschön - hier ist er :kopfkratz
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Anahid
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#4

26.04.2016, 10:53

Leider wird bei mir der Beruf noch immer nicht angezeigt Fagorana. :(
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#5

26.04.2016, 11:53

...kann versichern, notfalls an Eides statt: bin seit 1999 ausgebildete Rechtsanwalts- und Notargehilfin...so hieß der Beruf der Fachangestellten früher mal :mrgreen:

...da hat das System wohl ne lange Leitung...eingetragen ist er aber, der Beruf!
Fagorana
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#6

26.04.2016, 11:54

Hat sich an sich aber auch erledigt...bin von selber schlauer geworden... 8)
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#7

26.04.2016, 12:14

Freut mich, wenn ich Dir nicht helfen konnte. :mrgreen:

Und ja, ich weiß wie der Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten früher hieß. Ich bin auch ausgebildete Rechtsanwaltsgehilfin mit 2 Jahren Ausbildungszeit. 8)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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