Abrechnung Zwangsgeldbeschluss mit anschließender ZV
Verfasst: 22.04.2016, 11:58
Hallo Ihr Lieben,
wir haben in einer Sache einen Zwangsgeldbeschluss erwirkt, Vollstreckung (erfolglos) und danach einen Haftbefehl beantragt (der Schuldner hat dann das Zwangsgeld hinterlegt).
Diese Kosten kann ich doch festsetzen lassen, die Frage ist nur welche....
Meiner Ansicht nach kann ich eine 0,3 Gebühr abrechnen + Gerichtsvollzieherkosten. Meine Kollegin meint, ich könnte 2 x 0,3 abrechnen (Zwangsgeldbeschluss + Zwangsvollstreckungsaufrag). Aber gehen diese Gebühre nicht ineinander auf?
Sehe ich das richtig?
Gruß
Hühnerhaufen
wir haben in einer Sache einen Zwangsgeldbeschluss erwirkt, Vollstreckung (erfolglos) und danach einen Haftbefehl beantragt (der Schuldner hat dann das Zwangsgeld hinterlegt).
Diese Kosten kann ich doch festsetzen lassen, die Frage ist nur welche....
Meiner Ansicht nach kann ich eine 0,3 Gebühr abrechnen + Gerichtsvollzieherkosten. Meine Kollegin meint, ich könnte 2 x 0,3 abrechnen (Zwangsgeldbeschluss + Zwangsvollstreckungsaufrag). Aber gehen diese Gebühre nicht ineinander auf?
Sehe ich das richtig?
Gruß
Hühnerhaufen