Anrechnung... leidiges Thema
Verfasst: 21.04.2016, 15:31
Hallo Zusammen,
ich stolpere gerade einmal wieder über das leidige Thema "Anrechnung"
Folgender Sachverhalt:
Wir haben den Gegner wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen abgemahnt, ohne Erfolg. Inzwischen ist eine einstweilige Verfügung erlassen und ich soll den KFA machen. Temin etc war nicht. Wurde bisher nur an die Gegenseite zugestellt. Habe nun folgende Gebühren mit rein genommen
1,3 Verfahrensgebühr
Auslagenpauschale
Mwst
Auslagen
Mein Chef ist nun der Meinung, dass wir die hälftige Geschäftsgebühr ebenfalls in den KFA packen können. Ich aber sage, dass wir die Gegenseite außergerichtlich zur Zahlung auffordern und wenn die nicht zahlen sollten, einen MB in Höhe dieser Kosten bantragen müssen. Was ist nun korrekt?
ich stolpere gerade einmal wieder über das leidige Thema "Anrechnung"
Folgender Sachverhalt:
Wir haben den Gegner wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen abgemahnt, ohne Erfolg. Inzwischen ist eine einstweilige Verfügung erlassen und ich soll den KFA machen. Temin etc war nicht. Wurde bisher nur an die Gegenseite zugestellt. Habe nun folgende Gebühren mit rein genommen
1,3 Verfahrensgebühr
Auslagenpauschale
Mwst
Auslagen
Mein Chef ist nun der Meinung, dass wir die hälftige Geschäftsgebühr ebenfalls in den KFA packen können. Ich aber sage, dass wir die Gegenseite außergerichtlich zur Zahlung auffordern und wenn die nicht zahlen sollten, einen MB in Höhe dieser Kosten bantragen müssen. Was ist nun korrekt?