Streitwert Trennungsunterhalt

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Nala
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#1

20.04.2016, 10:44

Hallo Ihr Lieben,

eine Frage: Wir haben einen Trennungsunterhalt-Fall: Unser MA sollte an die Gegenseite mon. EUR 800,00 Trennungsunterhalt zahlen. Gericht bestätigt und setzt den Streitwert auf EUR 800,00. Nun verdient aber die Gegenseite selbst und wir beantragen, die Reduzierung der monatl. Summe um EUR 174,00. Ist der Streitwert jetzt immer noch EUR 800,00 oder ist hier jetzt der Streitwert EUR 626,00? Wird die Reduzierung als eine neue Sache angesehen?

Vielen Dank.

Gruß
Nala
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Adora Belle
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#2

20.04.2016, 11:03

Der Streitwert ist doch nicht der monatliche Zahlbetrag. Wenn das so vom Gericht festgesetzt wurde, stimmt an der Stelle schon was nicht.
Nala
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#3

20.04.2016, 11:08

nein nein schon mal wegen einstweiliger Anordnung
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#4

20.04.2016, 11:27

Vielleicht stellst Du erstmal einen vollständigen Sachverhalt ein, damit wir die Grundlagen kennen. Sonst hat das was von Topfschlagen. 8)
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#5

20.04.2016, 11:37

also erster Streitwert 800 x 6 = 4800, es ging um Trennungsunterhalt in Höhe von 800. Gericht hat so beurteilt und Streitwert auf 800 festgesetzt.

nun will unser MA 177 weniger zahlen, da die Exfrau selbst verdient. so, ist jetzt mein Streitwert immer noch 800 € oder 800 € - 177 € = 623 x 6 = 3738????
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#6

20.04.2016, 11:40

Nala hat geschrieben:...Gericht hat so beurteilt und Streitwert auf 800 festgesetzt...
:kopfkratz :kopfkratz :kopfkratz

Dein Wert bei Abänderung ist die Differenz x 6.
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#7

20.04.2016, 11:43

vielen Dank Adora. Rechnest du dann zwei Rechnung ab, also zwei verschiedene Sachen (d.h. eine VG aus alten SW und eine VG aus neuem SW?)
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#8

20.04.2016, 11:52

Dazu verweise ich mal höflich auf #4.
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