Nr. 7000, elektr. Dateien

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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#1

19.04.2016, 14:32

Ich muss zu Nr. 7000 mal ein paar grundsätzliche Fragen loswerden, die Ihr hoffentlich beantworten könnt, wobei es ausdrücklich darum geht, mit dem Mandanten abzurechnen, es geht mir nicht um die Erstattungsfähigkeit vom Gegner !

1. M.E. ist der Empfang eines Faxes keine Ablichtung i.S. von Nr. 7000, wohl aber die Versendung. Richtig ?

2. Was genau ist gem. Nr. 2 "Überlassung" ? Überlasse ich dem Mandanten (... eine eMail mit Anhang oder ein Fax) oder überlässt der Mandant mir ? Regel wie beim Fax: Was ich bekomme, ist kostenfrei, was ich rausschicke, kostet ?

3. Was genau ist gem. Nr. 2 "EINE elekt. gespeicherte Datei" zu 1,50 EUR ?
EINE eMail an den Mandanten, in der ich ihm einen Roman erzähle ?
EINE eMail an den Mandanten mit drei Anhängen zu jeweils 10 Seiten ist dann die "in einem Arbeitsgang überlassene ..." zu 5,00 EUR ?

4. Wie kann ich abrechnen, wenn der Mandant mir immer wieder eMails mit zahlreichen großen Anhängen schickt, die ich dann erst mal prüfen muss, ob die einzelnen Schriftstücke nicht schon vorhanden sind, bevor ich 100 Blätter bedrucke.
Wie kann ich abrechnen, wenn der Mandant eine eMail von mir nicht einfach nur zur Kenntnis nimmt (wie er das sollte), sondern kommentiert, 1 und 2 und 3 Stunden später nochmals kommentiert. Unsere Akten füllen sich langsam aber stetig mit derlei Geschreibsel ...
Ist das alles kostenlos ?


Ich hoffe, Ihr könnt mir meine Fragen beantworten, vielen Dank im Voraus !
Alegría
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#2

19.04.2016, 16:04

Hey, hast du denn keinen RVG-Kommentar..... Das wäre ein ganz schöner Aufsatz den man hier sonst als Antwort schreiben müsste...... :(
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