vorherige Tätigkeit + Abmahnung / 1 Tätigkeit ?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Skyline
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#1

19.04.2016, 11:50

Hallo,

wir haben für unseren Mandanten ein Schreiben gerfertigt in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit. Mandant ist sollte bei Gegenseite erscheinen wg. Gespräch. Wir haben der Gegegenseite mitgeteilt, dass Mandant nicht teilnehmen will. Wenn Mandant nun eine Abmahnung bekommt und wir die Gegenseite diesbezüglich wieder anschreiben, ist es dann noch eine Angelegenheit oder zwei?


:thx
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