Sozialrecht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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ksuscha
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#1

14.04.2016, 11:58

Wir vertreten in einem Verfahren beim Sozialgericht Mutter und Sohn mit einem AZ bei Gericht. Die Mutter hat eine eigene RSV und der Sohn hat ebenfalls eine eigene RSV. Darf ich bei dieses Sachlage bei jeder RSV die volle Gebühren abrechnen? :vogel
Chef meint, ich darf nur um 30% erhöhen .( 2 verschiedene RSV :patsch ) Ich überlege, ob wir beide Prozesse trennen lassen. Der VDK hat in meinen Augen fälschlicherweise nur eine Klage für beide volljährigen Mdt eingereicht.
Tatjana H.
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#2

14.04.2016, 12:17

Wenn es wegen Hartz-IV-Leistungen ist und die beiden eine Bedarfsgemeinschaft bilden und es um Leistungen für die BG geht, dann kannst du nur 30% erhöhen.
Tatjana

218 etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen 81

Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.

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ksuscha
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#3

14.04.2016, 12:21

gegen Krankenkasse
Tatjana H.
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#4

14.04.2016, 13:30

Ist der Sohn denn über die Mutter versichert oder handelt es sich um zwei getrennt Versicherungsverträge
Tatjana

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#5

14.04.2016, 14:00

Die Mutter hat eine eigene RSV (Roland) und der Sohn hat ebenfalls eine eigene RSV (ADVOCARD)
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#6

14.04.2016, 14:07

ksuscha hat geschrieben:Die Mutter hat eine eigene RSV (Roland) und der Sohn hat ebenfalls eine eigene RSV (ADVOCARD)
Ich meinte die Krankenversicherung
Tatjana

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#7

14.04.2016, 16:21

Mutter als Rentnerin und der Sohn als Arbeitnehmer bei der gleichen KK versichert pflichtversichert. Der Sohn ist nicht über die Mutter familienversichert sondern hat eine eigene Versicherungsnummer.
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#8

14.04.2016, 16:27

Dann müssten es theoretisch zwei Klagen sein. Steht der Sachverhalt denn irgendwie zueinander? Dass der Sohn für die Mutter aufkommen soll oder so?
Tatjana

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#9

14.04.2016, 16:31

es gibt keine Verindung zwischen Sohn und Mutter, mit Ausnahme der Tatsache, dass Mutter und Sohn die gleiche Erbkrankheit haben und das gleich schweizer Medikament benötigen. Mutter und Sohn sind volljährig und einander nicht unterhaltsverpflichtet, da beide ihren Bedarf aus Rente und Lohn selbe decken können
Tatjana H.
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#10

14.04.2016, 17:19

Hmmm.... hast du mal nachgefragt warum die beide in einer klage sind oder ergibt sich das irgendwie daraus?, das sind doch zwei komplett verschiedene Voprgänge...
Tatjana

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