Gegenstandswert im Kostenfestsetzungsverfahren
Verfasst: 13.04.2016, 13:46
Hallo Ihr Lieben,
ich steh´irgendwie auf dem Schlauch. Folgender Sachverhalt:
Mandant beantragt selbst MB. Vor Antrag auf Erlass VB zahlt Schuldnerin die HF und legt gegen den Rest, sprich Zinsen und Verfahrenskosten, Widerspruch ein. Sache landet bei AG, Vertretung dort durch uns. Im Begründungsschriftsatz wird die Klage aufgrund Zahlung in Höhe der HF zurückgenommen und Kostenantrag gestellt. Ferner wird beantragt, die Beklagte zu verurteilen, die entstandenen Zinsen zu zahlen. Es ergeht VU über den Zinsantrag.
Meine Frage: Welchen Wert setze ich hier für die Kostenfestsetzung an?
Für Hilfe wäre ich, wie immer, dankbar
Gruß
ich steh´irgendwie auf dem Schlauch. Folgender Sachverhalt:
Mandant beantragt selbst MB. Vor Antrag auf Erlass VB zahlt Schuldnerin die HF und legt gegen den Rest, sprich Zinsen und Verfahrenskosten, Widerspruch ein. Sache landet bei AG, Vertretung dort durch uns. Im Begründungsschriftsatz wird die Klage aufgrund Zahlung in Höhe der HF zurückgenommen und Kostenantrag gestellt. Ferner wird beantragt, die Beklagte zu verurteilen, die entstandenen Zinsen zu zahlen. Es ergeht VU über den Zinsantrag.
Meine Frage: Welchen Wert setze ich hier für die Kostenfestsetzung an?
Für Hilfe wäre ich, wie immer, dankbar
Gruß