Hallo,
wir haben 3.000,00 € HF eingeklagt sowie die GG 334,75 €. Nun zahlt der Beklagte die Hauptforderung gem. Klage sowie die Geschäftsgebühr.
Die hinter dem Mandant stehende Rechtsschutzversicherung hat damals die Kostenrechnung für die Geschäftsgebühr zusammenaddiert mit unserer Vorschussrechnung für das gerichtliche Klageverfahren abzgl. SB 150,00 € und uns noch einen kompletten Restbetrag für beide Rechnungen ausgekehrt. Mandant hat die 150,00 € SB ebenfalls gezahlt.
Jetzt wird ja die gezahlte Hauptforderung der Klage an den Mandanten ja ausgekehrt, soweit bin ich ja schon mal . Wer hat jetzt einen Erstattungsanspruch für die Geschäftsgebühr ? Mandant hat ja auch 150 SB gezahlt ? Muss hier was anteilig ausgerechnet werden und wie funktioniert das ?
Hillllllllllllllllllllllllllllllllllllfe
Klageforderung + GG gezahlt / Erstattung an RSV + SB
- skugga
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... und das passende Stichwort (zu dem es auch viel hier im Forum zu finden gibt) lautet "Quotenvorrecht".
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.