Wir wurden vom Mandanten beauftragt, ihn im Strafantragsverfahren zu vertreten, haben uns gegenüber der StA angezeigt (dass wir den vom Mandanten selbst gestellten Strafantrag nun fachlich begleiten und ergänzen) und zunächst Akteneinsicht beantragt. Danach geschah bis auf drei Sachstandsanfragen unsererseits nichts, bis schließlich vor ein paar Tagen mitgeteilt wurde, dass das Verfahren nach § 153 Stopp eingestellt wurde.
Meine Vorgängerin hat dem Mandanten eine Vorschussrechnung gestellt und dabei die 4302 VV RVG verwendet. Ich bin aber der Meinung, dass hier nur die Grundgebühr, in der die Akteneinsicht enthalten ist, angefallen ist... Hab ich einen Denkfehler oder denke ich mir das richtig so? In <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> steht zur 4302 Nr. 2 VV RVG, dass die Gebühr entsteht, wenn dem RA die darin genannten Anträge und Erklärungen als Einzeltätigkeit übertragen worden sind. Was hier ja aber nicht der Fall ist, da wir ihn ja auftragsgemäß im Strafantragsverfahren vertreten sollten.
Ansonsten würde ich hier nichts abrechnen, da ja keine Begründungen/Stellungnahmen erfolgt sind. Oder?
Einstellung des Verfahrens nach Akteneinsicht
- Tine Dea
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In der Anmerkung (1) zu Nr. 4100 VV RVG steht drin, dass die Grundgebühr neben der Verfahrensgebühr (egal in welchem Abschnitt) entsteht. Also ist dein Gedankengang, dass nur die Grundgebühr abzurechnen ist, nicht richtig. Da euer Auftrag, wie du schreibst, lautete, dass ihr den Mandanten im Verfahren vertreten sollt, dürften daher die Grundgebühr nach Nr. 4100 VV RVG und die Verfahrensgebühr nach Nr. 4104 VV RVG angefallen sein.
Bu toil leam a dhol gu Alba
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Ich würde es hier bei der Einzeltätigkeit belassen. Ob der Auftrag Richtung Vollvertretung geht, ist nicht so richtig klar, und letztlich ist bis auf die Sachstandsanfragen keine Tätigkeit entfaltet worden.
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Sehe ich wie Adora zumal:
es kein Verfahren gegen den Mandanten zu geben scheint.dass wir den vom Mandanten selbst gestellten Strafantrag nun fachlich begleiten und ergänzen
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Vielen Dank für eure Antworten.
Dass die Grundgebühr nicht allein stehen darf, war mir ganz entfallen. Bin noch nicht ganz so fit im Abrechnen von Straf-/OWi-Sachen..ist die erste Kanzlei, wo ich das mache. Danke!
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