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3309 nochmal abrechnen wg Fehler unsererseits?

Verfasst: 08.04.2016, 11:47
von BeLu89
Hallo Ihr Lieben,

ich habe die ZV-Akten meiner Kollegin übernommen. In einer Akte hat sie zwei ZV-Aufträge gemacht, weil sie beim ersten die falsche Anschrift des Schuldners angegeben hat. Trotzdem rechnet sie zweimal ab. Bin jetzt etwas verwirrt, weil uns die Gebühr meiner Meinung nach doch nur einmal zusteht, weil wir mit der falschen Adresse ja schließlich einen Fehler gemacht haben. Kann mir evtl jmd weiterhelfen?

Vielen Dank schonmal :wink2

Re: 3309 nochmal abrechnen wg Fehler unsererseits?

Verfasst: 08.04.2016, 12:07
von Muschel
Da ist meiner Meinung nach eine Angelegenheit und darf nur 1 x abgerechnet werden. Selbst wenn der Schuldner unbekannt verzogen wäre und ihr hättet eine EMA-Anfrage machen müssen, gehört das ja auch alles zum ZV-Auftrag und kann nur 1 x abgerechnet werden.

Re: 3309 nochmal abrechnen wg Fehler unsererseits?

Verfasst: 08.04.2016, 12:08
von AliceImWunderland
Muschel hat recht

Re: 3309 nochmal abrechnen wg Fehler unsererseits?

Verfasst: 08.04.2016, 12:08
von Natzuki
:zustimm

Re: 3309 nochmal abrechnen wg Fehler unsererseits?

Verfasst: 08.04.2016, 12:25
von BeLu89
Okidoki, danke Ihr Lieben