Bußgeldverfahren - abgegeben und eingestellt - wie abrechnen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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SunShine1302
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#1

06.04.2016, 15:57

Hallo ihr Lieben!
Ich fasse mich mal kurz:
Bußgeldverfahren gegen Mand. Wir haben Einspruch eingelegt und schon mal abgerechnet (5100 + 5103 + 7002 + 7008).
Verfahren wurde abgegeben an das AG. Die schrieben uns, dass das Verfahren eingestellt wird und wir Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb 2 Wochen haben. ABER, "einer Stellungnahme bedarf es nicht, wenn Sie mit der vorgeschlagenen Verfahrensweise einverstanden sind." Waren wir und haben also nichts geschrieben.
Kann ich jetzt trotzdem die 5109 (+ 7002 + 7008) abrechnen?? Oder hätte ich wenigstens einen Satz dazu schreiben sollen/müssen?
Lieben Dank im Voraus,
SunShine1302
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Tine Dea
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#2

06.04.2016, 16:20

Hallo! Die Nr. 5109 VV kannst du abrechnen, da diese bereits mit der Entgegennahme des Schriftsatzes und Prüfung des Sachverhaltes entsteht. Allerdings dürfte hier fraglich sein, ob eine Mittelgebühr angefallen ist...
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
SunShine1302
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#3

06.04.2016, 16:25

Kannst du mir vielleicht sagen, wo ich das auch nachlesen kann? Und was meinst du mit "ob eine Mittelgebühr angefallen ist"?

Und danke natürlich :-)
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#4

06.04.2016, 16:37

Der Gebührenrahmen beträgt doch 30,00 bis 290,00 EUR, also Mittelgebühr 160,00 EUR. Aufgrund der geringen Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren dürfte aber nur eine Gebühr am unteren Ende anzusetzen sein.

Ach so - und denk daran, ob eine 5115 in Betracht kommt. ;-)


Gegenüber einer Rechtsschutzversicherung würde ich allerdings grundsätzlich erstmal Mittelgebühren abrechnen.
Also (bei Vorliegen der ges. Voraussetzungen): 5100 + 5103 + 5109 + 5115 + 7002 + 7008 :mrgreen:
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SunShine1302
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#5

06.04.2016, 17:30

Ach sooooo... :-)

Vielen herzlichen Dank und noch einen schönen Feierabend an euch..
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