Bußgeldverfahren - abgegeben und eingestellt - wie abrechnen
Verfasst: 06.04.2016, 15:57
Hallo ihr Lieben!
Ich fasse mich mal kurz:
Bußgeldverfahren gegen Mand. Wir haben Einspruch eingelegt und schon mal abgerechnet (5100 + 5103 + 7002 + 7008).
Verfahren wurde abgegeben an das AG. Die schrieben uns, dass das Verfahren eingestellt wird und wir Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb 2 Wochen haben. ABER, "einer Stellungnahme bedarf es nicht, wenn Sie mit der vorgeschlagenen Verfahrensweise einverstanden sind." Waren wir und haben also nichts geschrieben.
Kann ich jetzt trotzdem die 5109 (+ 7002 + 7008) abrechnen?? Oder hätte ich wenigstens einen Satz dazu schreiben sollen/müssen?
Lieben Dank im Voraus,
SunShine1302
Ich fasse mich mal kurz:
Bußgeldverfahren gegen Mand. Wir haben Einspruch eingelegt und schon mal abgerechnet (5100 + 5103 + 7002 + 7008).
Verfahren wurde abgegeben an das AG. Die schrieben uns, dass das Verfahren eingestellt wird und wir Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb 2 Wochen haben. ABER, "einer Stellungnahme bedarf es nicht, wenn Sie mit der vorgeschlagenen Verfahrensweise einverstanden sind." Waren wir und haben also nichts geschrieben.
Kann ich jetzt trotzdem die 5109 (+ 7002 + 7008) abrechnen?? Oder hätte ich wenigstens einen Satz dazu schreiben sollen/müssen?
Lieben Dank im Voraus,
SunShine1302